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Luftschadstoffe an BAB

Luftverunreinigungen belasten die Umwelt und können der Gesundheit schaden. Aus diesem Grund wurde von der Europäischen Union die EU-Richtlinie 2008/50/EG verabschiedet, welche in der 39. BImSchV 2010 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Dabei wurden zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Vegetation Grenz-, Ziel- und Schwellenwerte für ausgesuchte Luftschadstoffe festgesetzt. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) definiert als Luftverunreinigungen alle Veränderungen der natürlichen Luftzusammensetzung, wobei die Emissionen aus Kfz-Fahrzeugen unter anderem als einer der Verursacher von Luftverunreinigungen genannt werden.

Um typische Verkehrsimmissionen erfassen und bewerten zu können, unterhält die Bundesanstalt für Straßenwesen jeweils zwei Messstationen an zwei hoch belasteten Autobahnquerschnitten an der A555 und der A4.

Der Messquerschnitt an der A555 zeichnet sich dadurch aus, dass unmittelbar hinter der Schutzplanke in beiden Fahrtrichtungen jeweils eine Messstation steht. Das umliegende Gelände ist flach und die Ausrichtung der Fahrbahn quer zur Hauptwindrichtung.

Der Messquerschnitt an der A4 ist mit einem Messcontainer direkt hinter der Schutzplanke und einem Messcontainer am Fuß des Straßendamms ausgestattet.

Die messtechnische Ausstattung ist in allen vier Messstationen identisch. Es werden Stickoxide, Ozon und Partikel kontinuierlich aufgenommen und zur Bewertung mit meteorologischen und anderen Parametern, wie Verkehrsmenge oder Fahrzeuggeschwindigkeit, in Bezug gesetzt. In Zukunft sollen auch ultrafeine Partikel an einzelnen Messstationen oder Messquerschnitten kontinuierlich erfasst werden.

Die Ergebnisse der Messungen fließen in die Forschungsarbeiten der BASt, Modelle zur Immissions-Berechnung und letztendlich in Richtlinien und Vorschriften zum Schutz der Umwelt ein.

Weitere Informationen

Detailliertere Informationen sowie die Auswertung der aufgenommenen Messdaten finden Sie in den Berichten zur „Luftqualität an BAB“: