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Lkw-Maut

Mauttabelle

Die Mautpflicht gilt für Lkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen auf allen Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen) – rund 52.000 Kilometer. Zunächst waren circa 1.200 Kilometer, später dann circa 2.300 Kilometer Bundesstraßen mautpflichtig. Ab 1. Juli 2018 gilt die Mautpflicht für alle Bundesstraßenabschnitte.

Um dem "Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)" vom 12. Juli 2011 Rechnung zu tragen, sind alle Tariflängen der mautpflichtigen Bundesfernstraßen in einer Tabelle beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) aufgeführt. Die dort enthaltenen Tariflängen sind die Abrechnungsgrundlage für die streckenbezogenen Benutzungsgebühren. Auf Basis des Bundesinformationssystem Straße (BISStra), das von und bei der Bundesanstalt für Straßenwesen betrieben wird, werden die mautpflichtigen Streckenabschnitte von der Bundesanstalt für Straßenwesen zusammengestellt, laufend aktualisiert und regelmäßig an Toll Collect übermittelt. Toll Collect bereitet die Daten für die manuelle und automatische Mauterfassung auf und leitet die Daten weiter ans BAG zur Fertigung der abschließenden Mauttabelle.

Verlagerungsberichte

Die Grafik zeigt eine Anordnung von Verkehrszeichen für die Sperrung des Lkw-Durchgangsverkehr Sperrung des Durchgangverkehrs für Lkw ab 7,5 Tonnen

Mit Einführung der Lkw-Maut am 1. Januar 2005 hat die Bundesregierung den Auftrag erhalten, dem deutschen Bundestag regelmäßig über die Auswirkungen der Lkw-Maut auf Ballungsräume, Wohngebiete und grenznahe Gebiete zu berichten. Die bisher von einer Bund/ Länder-Arbeitsgruppe erstellten Verlagerungsberichte ergaben, dass Mautausweichverkehre kein Flächenproblem darstellen. Verlagerungsanreize entstehen nur dort, wo die Ausweich-strecke kaum zu Zeitverlusten führt.

Um Verkehrsverlagerungen entgegenzuwirken, wurden Strecken für den Lkw-Durchgangsverkehr gesperrt oder in die Mautpflicht integriert. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen wurden im Einzelnen untersucht und in die Berichte integriert.

Über die zum 1. August 2012 gestartete Bundesstraßenmaut, bei der Bundesstraßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von rund 1.200 Kilometern bemautet wurden, wurde ein separater Bericht erstellt. Die kurzen bemauteten Bundesstraßenabschnitte haben kaum zu Verlagerungen geführt. Die durch die Bundesstraßenmaut ausgewichenen mautpflichtigen Verkehre stellen im Wesentlichen (Rück-)Verlagerungen auf die Autobahnen dar.

Seit dem 01. Juli 2018 sind alle Bundesstraßen in die Mautpflicht übernommen. Im aktuellen Bericht wird gezeigt, dass diese Mautausweitung zu einer umfangreichen Rückverlagerung auf das Autobahnnetz geführt hat. Mautausweichverkehre ins nachgeordnete Netz sind nur marginal feststellbar, da attraktive Ausweichstrecken offensichtlich kaum vorhanden sind.