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Diese Richtlinien enthalten die Regeln für Systematik, Gestaltung und Aufstellung der wegweisenden Beschilderung auf Bundesautobahnen. Sie stellen das so genannte „Blaue System“ in der Wegweisung dar.
Aus dem besonderen baulichen und verkehrlichen Charakter des Straßentyps Autobahn sind auch besondere Anforderungen an die Autobahnwegweisung begründet. Die wegweisende Beschilderung übernimmt zum einen die Aufgabe, den Verkehr zu Zielen außerhalb der Autobahnen zu führen, zum anderen hat sie eine Funktion auf der Autobahn selbst, indem sie auf Service-Einrichtungen an der Strecke hinweist (Parkplätze, Dienstleistungen).
Die Wegweisung hat eine besondere Bedeutung für die Verkehrssicherheit: Sie muss dem Verkehrsteilnehmer einen frühzeitigen Hinweis für seine zu treffenden Fahrentscheidungen über das Verlassen der Autobahn (Anschlussstellen) oder über den Wechsel auf eine andere Autobahn (Autobahnkreuze oder -dreiecke) sowie über Fahrtunterbrechungen (Parkplätze, Dienstleistungen) geben.
Diese Richtlinien enthalten die Regeln für Systematik, Gestaltung und Aufstellung der wegweisenden Beschilderung an Straßen außerhalb von Bundesautobahnen. Mit diesen Richtlinien werden das „Gelbe System“ und das „Weiße System“ der Wegweisung behandelt.
Die RWB regeln ein beschildertes Leitsystem für alle Verkehrsteilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs. Verkehrsleitsysteme, die speziellen Zwecken dienen, wie Parkleitsysteme und Park+Ride-Systeme. Leitsysteme nur für Radfahrer oder Fußgänger sind nicht Gegenstand dieses Regelwerkes.
Die Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB) bilden die Grundlage für eine einheitliche Beschilderung an Straßen für touristisch bedeutsame Ziele und touristische Routen. Die touristische Beschilderung richtet sich insbesondere an touristischen Kraftffahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen. Nicht Gegenstand der Richtlinien sind Beschilderungen für den Rad- oder Fußgängerverkehr sowie Beschilderungen zu Beherbergungs- und Gaststättenbetrieben. Mit Zeichen 386 ist die touristische Beschilderung in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert. Die Farbe Braun ist ausschließlich der touristischen Beschilderung vorbehalten.
Bei der Erarbeitung der Anfang 2009 neu veröffentlichten Richtlinien hat die BASt eine maßgebliche Rolle übernommen. Folgende Ziele wurden mit den neuen RtB erreicht:
Da mit den neuen RtB die Möglichkeit geschaffen wurde, touristische Hinweise in die wegweisende Beschilderung zu integrieren bzw. damit zu kombinieren, war es besonders wichtig sich bei den Ausführungen an den bewährten Vorgaben der Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) zu orientieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
Die RtB untergliedern sich, wie bereits die alten Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen (RtH), in die folgenden vier Hauptteile:
Neu in den RtB ist der Anhang. Er beinhaltet Regelaufstellungen für Standardbeschilderungen und Konstruktionszeichnungen mit Bemaßungen, womit die Anwendung und Einhaltung insbesondere der Gestaltungsregeln erleichtert wird.
Mit Einführung der neuen RtB wurden die RtH aus dem Jahre 1988 aufgehoben.