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Betäubungsmittel / Drogen

Das Foto zeigt Drogen und Betäubungsmittel auf einem Tisch (Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat)

Der Gesetzgeber schreibt eine MPU zum Thema Betäubungsmittel vor,

  • wenn es Hinweise auf Drogenkonsum gibt,
  • bei einer Verkehrsauffälligkeit unter Einfluss von Betäubungsmitteln.

Man geht davon aus, dass bei solchen Auffälligkeiten die Gefahr besteht, dass Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr getrennt werden können. Die Gutachter sollen bei der MPU in Erfahrung bringen, ab wann und warum es zum Drogenkonsum gekommen war, der letztlich zur Auffälligkeit geführt hatte.

  • Ab wann wurden welche Drogen konsumiert?
  • Wie oft wurden welche Drogen im Laufe der Zeit konsumiert?
  • Wurden verschiedene Drogen (gegebenenfalls auch Alkohol) gleichzeitig konsumiert?
  • Wie oft wurde zu der Zeit Alkohol getrunken und wie viel?

Darüber hinaus muss geklärt sein,

  • warum es zum Drogenkonsum gekommen ist,
  • warum der Drogenkonsum fortgesetzt wurde, gegebenenfalls trotz einer ersten Auffälligkeit,
  • warum es zu einer Steigerung oder Veränderung des Drogenkonsums gekommen war.

Bei der Begutachtung muss auch geprüft werden, wie weit sich eine Drogenbeziehung entwickelt hatte. Damit ist gemeint,

  • ob eine Drogenabhängigkeit entstanden war,
  • ob eine fortgeschrittene Drogenproblematik vorgelegen hatte oder
  • ob eine Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik vorgelegen hatte,
  • ob ausschließlich ein gelegentlicher Cannabiskonsum vorgelegen hatte.

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