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Laborbefunde und Abstinenzbelege

Im Vorfeld der MPU müssen Belege dann beigebracht werden, wenn Abstinenz zu fordern ist. Bislang erfolgte die Trinkmengen- und Abstinenzkontrolle anhand von Blutbefunden, insbesondere den Leberwerten (und hierbei vor allem die Gamma-GT), dem Blutbild, genauer dem MCV-Wert und gegebenenfalls dem CDT.

Diese Marker können aufschlussreich sein und werden zum Teil auch am Tag der MPU gefordert. Sie alleine können aber nicht zwischen einem mäßigen Alkoholkonsum und einer Alkoholabstinenz unterscheiden, sondern nur hohen Alkoholkonsum anzeigen. In manchen Fällen reagieren Leberwerte trotz hohem Alkoholkonsum nicht mit einem Anstieg. Die Leberwerte und der MCV-Wert können auch bei zahlreichen anderen Ursachen (Medikamenteneinnahmen, bestimmte Krankheiten) ansteigen.

Deshalb wird heutzutage zur Bestätigung von Alkoholabstinenz ein Alkoholmarker eingesetzt. Es handelt sich um ein Stoffwechselprodukt des Alkohols, das Ethylglucuronid, kurz EtG genannt. Dieses wird nur wenige Tage nach dem Alkoholkonsum ausgeschieden und muss deshalb im Rahmen eines Kontrollprogramms nach unvorhersehbarer, kurzfristiger Einbestellung gewonnen werden. Wenn ein Mensch Alkohol getrunken hat, kann man das EtG finden. Hat er keinen Alkohol getrunken, dann findet man das EtG nicht. Der Beleg einer Alkoholabstinenz kann also nur über EtG aus Urin oder Haaren geführt werden. Mit einer Haaranalyse kann man in die Vergangenheit blicken, jedoch nur maximal drei Monate.

Auch bei kontrolliertem Alkoholkonsum können Sie EtG-Werte erheben lassen, um zu belegen, dass Sie in einem kontrollierten Ausmaß Alkohol konsumieren. Aber auch dann ist es bei Urinkontrollen auf EtG erforderlich, dass diese unvorhersehbar erfolgen.

Bei der MPU wegen Alkohol werden die Leberwerte immer bestimmt. Wenn Sie also wegen Alkohol eine MPU brauchen, dann lassen Sie Ihre Werte bereits vorher durch den Hausarzt bestimmen und klären Sie ab, ob die Werte im Normbereich liegen.

Wenn das nicht so ist, kann Ihr Arzt abklären, woran es liegt. Wenn es nicht am Alkohol liegt, dann ist es wichtig, dass Sie den Befund bei der Begutachtung mitbringen, damit der Grund für erhöhte Leberwerte geklärt ist und entsprechend Alkohol als Ursache ausgeschlossen werden kann.

Um den Abstinenzbeleg sicher in einem Gutachten verwerten zu können, müssen bei den Laboranalysen forensische Bedingungen eingehalten werden, das heisst die Probengewinnung (Haar, Urin) darf nur durch speziell qualifizierte Ärzte und deren Mitarbeiter durchgeführt werden und das Labor, welches die Analyse durchführt, muss nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke nach den Standards der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) akkreditiert sein. Sie können solche sicheren Analysen zum Beispiel bei den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (MPU-Stellen) durchführen lassen.

Bitte beachten Sie, dass Abstinenzbelege kein „Beweis“ für Ihre Fahreignung sind, sondern nur Ihrer Abstinenz-angabe nicht widersprechen und damit ein Baustein für eine positive MPU sein können.