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Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu stellen. Falls im Strafverfahren eine Sperrfrist festgesetzt wurde, können Sie den Antrag frühestens 6 Monate vor deren Ablauf stellen.
Dazu ist in der Regel die persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder eines Reisepasses mit Meldebescheinigung erforderlich. Die weiter benötigten Antragsunterlagen und Nachweise sind davon abhängig, welche Führerscheinklasse(n) Sie neu beantragen möchten. Für die Bearbeitung Ihres Antrags müssen Sie abhängig vom Aufwand mit Kosten bis zu 275,00 Euro rechnen.
Sofern Sie lediglich Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit/ohne Anhänger (Klassen B, BE), Motorräder (Klassen A, A 2, A1, AM) oder Zugmaschinen beziehungsweise selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge (Klassen T, L) führen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen/Nachweise:
Waren Sie Inhaber des früheren Führerscheins Klasse 3 und möchten wieder Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen (seit 01.01.1999 neu: Klassen C1, C1E, CE 79) oder waren Sie Inhaber des Führerscheins der Klassen 2 (bis 31.12.1998) oder der Klassen C, C1, CE, C1E, (ab 01.01.1999) werden folgende Unterlagen/ Nachweise benötigt:
Waren Sie darüber hinaus auch Inhaber eines Busführerscheins (Klassen D, DE, D1, D1E) oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und beantragen diese ebenfalls neu, wird zusätzlich benötigt: