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Alkoholauffälligkeit ist immer noch der Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), wobei der prozentuale Anteil leicht rückläufig ist. Dies berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt.
Aufschlüsselung der Anlässe für die Durchführung von MPU im Jahr 2021 (Quelle: BASt)
Insgesamt 90.863 MPU gab es im Jahr 2021 – dies sind rund 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die 14 aktiven, amtlich anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) waren mit rund 37 Prozent am häufigsten mit Alkohol-Fragestellungen befasst. Es folgten Gutachten zu Fragestellungen betreffend „Drogen und Medikamente“ mit 35 Prozent und zu „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ mit 18 Prozent.
Bei den Ergebnissen der MPU gab es gegenüber dem Vorjahr kaum Veränderungen: Von den 90.863 begutachteten Personen (2020: 84.017) waren 57 Prozent (2020: 56) „geeignet“ und gut 38 Prozent (2020: 39) ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Gute 4 Prozent (2020: 5) erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.
Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person zum aktuellen Zeitpunkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist und somit eine Fahrerlaubnis erhalten oder neu erteilt bekommen kann oder nicht. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Empfehlung einer Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung möglich, dann kann die Fahrerlaubnis, wenn die zuständige Behörde der Teilnahme an dem Kurs zugestimmt hatte, nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen neu erteilt werden.
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