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Am 9. Dezember 2021 erteilte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die erste Systemgenehmigung für eine automatisierte Fahrfunktion, die keine bloße Assistenz mehr ist. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat maßgeblich zur Entstehung der Vorschrift beigetragen.
Ein neuer Regelungsentwurf mit fahrzeugtechnischen Anforderungen an die Sicherheit von Systemen des automatisierten Fahrens wurde am 24. Juni 2020 bei der UN ECE in der entscheidenden Instanz zur Abstimmung gestellt und angenommen. Damit waren die Anforderungen für automatische Spurhaltesysteme verabschiedet, sodass das KBA jetzt die weltweit erste Systemgenehmigung für eine automatisierte Fahrfunktion, die keine bloße Assistenz mehr ist, erteilen konnte.
Die BASt – als Forschungsinstitut des Bundesverkehrsministeriums – hat maßgeblich an der Vorschrift mitgearbeitet. Sie hat in die Diskussion eingebracht, was automatisierte Fahrsysteme konkret leisten müssen: Halte dich an die Regeln, baue keine Unfälle und reagiere in kritischen Situationen so, dass Fehlverhalten anderer kompensiert wird, soweit es physikalisch möglich ist! Auf diese Weise wird ein Sicherheitsgewinn erzielt.
Darüber hinaus begleitete die BASt die Entwicklung des Regelungsentwurfs durch Anforderungsdefinitionen, Fahrversuche, Fahrsimulatoruntersuchungen und durch die Entwicklung von Testszenarien sowie bei Fragen der Fahrmodusspeicherung.
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