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Alkoholauffälligkeit ist nach wie vor der Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Der Trend ist allerdings hierbei und auch insgesamt wie in den Vorjahren rückläufig. Dies berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt.
Die 14 aktiven Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung führten in 2019 insgesamt 86.177 MPU durch. Damit hat sich die Zahl der Begutachtungen um ein Prozent gegenüber dem Vorjahr verringert.
Mit fast 40 Prozent bilden die Alkohol-Fragestellungen zusammengefasst nach wie vor die stärkste Anlassgruppe der MPU-Gutachten. Es folgen „Drogen und Medikamente“ mit 31 Prozent und „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ (18 Prozent).
Bei den Ergebnissen der MPU gab es gegenüber dem Vorjahr keine relevante Veränderung: Von den 86.177 begutachteten Personen waren 57 Prozent „geeignet“ und 38 Prozent ungeeignet, die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Knapp 5 Prozent erhielten die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.
Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.
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