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Sammlung Brücken- und Ingenieurbau

Erfahrungssammlungen zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), den Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) und den Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING)

Zum 1. Mai 2003 wurden erstmals die ZTV-ING durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für die Anwendung bei Neubauten für den Brücken- und Ingenieurbau bekannt gegeben. Die Zusammenfassung aller bis dahin eigenständigen ZTV für den Brücken- und Ingenieurbau zu einer ZTV-ING und die Herausgabe als Loseblattsammlung war die notwendige Voraussetzung, um vertragsrechtliche und technische Anpassungen, insbesondere an europäisch harmonisierte Produkt- und Bemessungsnormen, schnell und flexibel umsetzen zu können.

Seit Juli 2013 steht den Anwendern eine an die europäischen Bemessungsnormen angepasste ZTV-ING zur Verfügung. Es folgten die RiZ-ING und die RE-ING.

Um die in der Praxis gesammelten Erfahrungen mit den oben angeführten Regelwerken bei der weiteren Regelwerksbearbeitung zu berücksichtigen, wurde die Sammlung Brücken- und Ingenieurbau bei der BASt eingerichtet. Im Rahmen dieser Erfahrungssammlungen können Fragen und Stellungnahmen zum aktuellen Regelwerk gebündelt werden, um den Anwendern jederzeit ein vertragsrechtlich sowie technisch aktuelles und kohärentes Regelwerk für den Brücken- und Ingenieurbau zur Verfügung stellen zu können.

Zur Behandlung von Fragen und Stellungnahmen zu den Regelwerken sowie deren Auslegung wurde eine Koordinierungsstelle bei der BASt eingerichtet. Alle Fragen und Stellungnahmen können nur beantwortet werden, wenn sie dieser Stelle unter Verwendung des hierfür entwickelten Formblattes per E-mail zugeleitet werden. Die eingehenden Fragen und Stellungnahmen werden durch die Koordinierungsstelle geprüft und an die zuständigen Gremien weiter geleitet. Nach abschließender Bearbeitung der Stellungnahmen wird der Verfasser aus Wettbewerbsgründen lediglich darüber benachrichtigt, ob die Stellungnahme im künftigen Regelwerk berücksichtigt werden kann oder nicht.

Aus reinen Verständnisfragen resultierende Erläuterungen zu den Regelwerken werden zusätzlich in den jeweiligen Erfahrungssammlungen zu den ZTV-ING, RiZ-ING oder RE-ING bekannt gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfahrungssammlungen der Fortentwicklung des Regelwerkes dienen. Dazu durchlaufen die Fragen und Stellungnahmen unter Umständen mehrere Gremien, was zu einer nicht unerheblichen Bearbeitungszeit führen kann. Es kann leider keine Hilfestellung bei akuten Problemstellungen in der Praxis geleistet und kurzfristig Antworten geliefert werden. Fragen in Bezug auf laufende Verträge und deren Interpretation werden generell nicht beantwortet.

Zusatzinformationen

Kontakt

  • Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße  53
    51427 Bergisch Gladbach
  • Stephan Hübecker
    Telefon: 02204 43-6405

  • Koordinierungsstelle
    E-Mail: sammlbruecken@bast.de