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Elektrokleinstfahrzeuge

Das Bild zeigt das Zusatzzeichen 1022-16 "Elektrokleinstfahrzeuge frei" Zusatzzeichen 1022-16 "Elektrokleinstfahrzeuge frei"

Der Begriff „Elektrokleinstfahrzeug“ (eKF) beschreibt selbstbalancierende oder im Stehen gefahrene Kraftfahrzeuge. Sie eigenen sich ideal für die letzte Meile, insbesondere in Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr. Im internationalen Sprachgebrauch sind neben der Bezeichnung „personal light electric vehicle“ (PLEV) viele weitere Synonyme gebräuchlich.

Da auf europäischer Ebene eine Regelung für diese Fahrzeug fehlt, müssen diese national, also in jedem einzelnen Land geregelt werden. Kraftfahrzeuge sind für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland zulassungspflichtig oder zumindest betriebserlaubnispflichtig. Hierzu werden Fahrzeuge in entsprechende Fahrzeugklassen eingeteilt. Die BASt hat deshalb eine Untersuchung zu Elektrokleinstfahrzeugen durchgeführt und zwar mit dem Ziel, Empfehlungen für eine neue Fahrzeugklasse auszusprechen. Diese Empfehlungen enthielten unter anderem wichtige technische Anforderungen zur Fahrzeugsicherheit sowie Vorgaben zu der jeweils zu benutzenden Verkehrsfläche (Gehweg / Radweg / Straße).

Das Bild zeigt eine Frau auf einem Elektrokleinstfahrzeug (Getty Images/Westend61)

Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb sowie einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die weitere Merkmale aufweisen, wie eine Lenk- oder Haltestange.

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Verordnung im Juni 2019 starteten viele Anbieter das Vermieten von Elektrotretrollern (E-Scooter-Sharing), sodass mittlerweile in vielen Städten in Deutschland Tausende dieser Fahrzeuge verkehren. Parallel dazu entwickelt sich, wenn auch sehr viel langsamer, ein Hochlauf an privat genutzten Elektrokleinstfahrzeugen, darunter auch solche, die nicht den Anforderungen der Verordnung genügen.

Zurzeit liegen kaum Erfahrungswerte darüber vor, welche Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen in Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen zu erwarten sind. Die BASt wurde daher vom BMVI beauftragt, die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr wissenschaftlich zu begleiten und die sich ergebenden Effekte zu evaluieren.

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