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Automatische Spurhaltesysteme

Automated Lane Keeping Systems

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl verschiedener Fahrerassistenzsysteme, die das Autofahren sicherer und komfortabler machen. Auch Spurhaltesysteme können diese beiden Funktionen übernehmen. Warnende Systeme alarmieren Fahrer über optische, akustische oder haptische Signale, wenn das Fahrzeug unbeabsichtigt die Spur verlässt. Aktive Systeme können darüber hinaus selbstständig in die Lenkung des Fahrzeugs eingreifen und beispielsweise ein Fahrzeug in der Spur halten oder wieder in die Spur zurück lenken. Der nächste Schritt sind solche Systeme, die zeitweise und in bestimmten Situationen die gesamte Führung eines Fahrzeugs übernehmen.

Die BASt hat maßgeblich an der Anpassung der UNECE-Regelung Nummer 79 für kontinuierlich assistierte Lenkfunktionen mitgewirkt. Systeme beispielsweise zur kontinuierlichen Spurführung, zum Schlüsselparken und zum assistierten Spurwechsel sind bereits umgesetzt und im Markt erhältlich. Im März 2020 wurde ein neuer Regelungsentwurf für die ersten hochautomatisierten Systeme mit Spurhaltung (ALKS: Automated Lane Keeping System) in der ersten Instanz bei der UNECE zur Abstimmung gestellt und angenommen. Im Juni wurde der Regelungsentwurf bei der entscheidenden Instanz final angenommen werden. Die ersten Fahrzeugsysteme zum hochautomatisierten Fahren haben damit den nötigen internationalen Vorschriftenrahmen für die Genehmigungsfähigkeit erhalten.

Das Bild zeigt Fahrzeuge auf einer Teststrecke in einem Testszenario für Spurhalteassistenten BASt-Vorversuch zum Testszenario „Einscherer“

ALKS ist das erste elektronische System im Fahrzeug, bei dem Fahrer in Teilbereichen des Straßenverkehrs von der Pflicht der Fahraufgabe zeitweise vollständig entbunden werden können, beispielsweise im Stau auf der Autobahn. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug diese Aufgabe in den definierten Bereichen vollständig übernehmen kann. Dazu muss das ALKS neben der Querführung auch die Längsführung des Fahrzeugs übernehmen. Das System muss seine Funktionsgrenzen rechtzeitig erkennen, um eine sichere Rückübergabe an den Fahrer mit der entsprechenden deutlichen Aufforderung zu gewährleisten. Das System muss während einer Rückübergabe die Fahraufgabe mindestens für 10 Sekunden weiter ausführen, bevor ein Manöver zur Erreichung eines risikominimalen Zustands eingeleitet wird. Tritt während einer automatisiert ablaufenden Fahrt plötzlich eine kritische Situationen auf, in der eine Übergabe an den Fahrer auf Grund der zeitlichen Kürze nicht mehr möglich ist, muss das System selbstständig in der Lage sein, die Situation zu meistern, beispielsweise durch Notbremsen oder Ausweichen.

Die BASt hat die Entwicklung dieses Regelungsentwurfs eng begleitet und das BMVI durch Anforderungsdefinitionen, Fahrversuche und Entwicklung von Testszenarien für automatisierte Fahrzeuge und Fragen zur Fahrdatenerfassung und Fahrdatenspeicherung unterstützt.