Navigation und Service

HinweisCookies

Diese Webseite verwendet Cookies. Diese dienen der Zwischenspeicherung bei Bestell- oder Anmeldevorgängen. Nicht erfasst werden Daten wie Nutzungshäufigkeit oder Verhaltensweisen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.

OK

Hinweise zur Antragstellung

Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Die Antragstellung erfolgt im einstufigen Verfahren, dass heißt eine Einreichung von Projektskizzen ist nicht vorgesehen.
Nach Veröffentlichung der jeweiligen Förderbekanntmachungen können innerhalb der darin festgelegten Fristen Forschungsanträge eingereicht werden.
Die rechtsverbindlich unterschriebenen Förderanträge sind der BASt (Referat Z5) in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form per E-Mail zuzusenden.

Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Bei Fragen steht Ihnen der Projektträger (TÜV Rheinland Consulting GmbH) gerne zur Verfügung und berät Sie bei der Erstellung Ihrer Antragsunterlagen.

Welche Antragsunterlagen sind einzureichen?

Zu unterscheiden ist zwischen einer Förderung auf Ausgaben- und Kostenbasis. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen in der Regel einen Antrag auf Kostenbasis (AZK-Antrag). Hochschulen verwenden das AZA-Antragsformular (Antrag auf Ausgabenbasis).

Für eine erfolgreiche Antragstellung sind grundsätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung auf Kosten- beziehungsweise Ausgabenbasis (AZK beziehungsweise AZA)
  • Vollständige Vorhabenbeschreibung inklusive Arbeitspaketbeschreibungen und partnerspezifischem Verwertungsplan
  • bei Verbundprojekten: Bestätigung über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Zusätzlich ist die Einreichung weiterer Unterlagen erforderlich für:

  1. Forschungseinrichtungen und Hochschulen

    Forschungseinrichtungen und Hochschulen unterliegen bei der staatlichen Finanzierung der FuEuI-Tätigkeiten den Kriterien des Artikel 87 Abs. I EG-Vertrag für staatliche Beihilfen. Eine Ausnahme bildet die staatliche Finanzierung nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten. Soweit dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, so muss gewährleistet sein, dass zur Vermeidung von Quersubventionierung beide Tätigkeitsformen und ihre Ausgaben und Finanzierungen eindeutig voneinander getrennt werden können (nachgewiesen zum Beispiel im Jahresabschluss). Ein entsprechender Nachweis ist im Rahmen der Antragsstellung vorzulegen.

  2. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

    1. Unterlagen zur wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens, sogenannte Bonitätsunterlagen:

      1. Die beiden letzten durch einen sachverständigen Buch- oder Wirtschaftsprüfer (eventuell Steuerberater oder -bevollmächtigten) bestätigten Jahresabschlüsse einschließlich Lageberichte. Soweit noch kein geprüfter Jahresabschluss vorliegt, ist hilfsweise ein vom Wirtschaftsprüfer/Steuerberater geprüfter betriebswirtschaftlicher „Statusbericht“ sowie eine Umsatz- und Liquiditätsplanung vorzulegen.
      2. Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister.
      3. Auskunft der Hausbank (insbesondere zu Kreditinanspruchnahmen, Kreditsicherheiten, Umsätzen auf den Geschäftskonten).
    2. KMU-Bestätigung (wenn zutreffend)
      Grundsätzlich wird von Unternehmen eine angemessene Eigenbeteiligung – in der Regel mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Durch die Gewährung eines KMU-Aufschlags (Bonus) kann sich der Eigenanteil reduzieren.
      Hierfür haben Kleine und mittelständische Unternehmen eine Bestätigung über ihren KMU-Status gem. EU-Beihilferecht vorzulegen. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie unter "Antragsunterlagen auf Kostenbasis".
    3. Formular zur Anreizwirkung (nur für Großunternehmen)
      Laut Gemeinschaftsrahmen der EU soll die beantragte Förderung dazu führen, dass die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeit in den Unternehmen von Umfang, Reichweite, den aufgewendeten Mitteln oder der Geschwindigkeit her gesteigert wird. Die Anreizwirkung muss daher von jedem Großunternehmen im Rahmen der Beantragung nachgewiesen werden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Dokumentenvorlage, die wir unter "Antragsunterlagen auf Kostenbasis" für Sie bereitstellen.

Ausfüllhinweise zum AZA / AZK-Antrag:

  1. AZA1 / AZK1 : Feld 0100 Vorhabenthema Einheitliche Struktur für Bezeichnung der Forschungsvorhaben:

    Verbundprojekt „Akronym“ – Kurztitel, Teilvorhaben -> bis dahin für alle einheitliche Bezeichnung, ergänzen um Partnerkürzel und partnerspezifischen Arbeitsinhalt mit wenigen Schlagworten
    (Beispiel: Verbundprojekt Musterbau – Untersuchung von ABC, Teilvorhaben XYZ GmbH, XYZ Arbeitsinhalt)

  2. AZA2 / AZK2:

    1. Angabe eines kaufmännischen Ansprechpartners (nicht identisch mit dem Projektleiter)
    2. Bevollmächtigter muss angegeben werden, Nachweis der rechtskräftigen Unterschrift nachweisen durch Vorlage der internen Zeichnungsregelung oder Handelsregisterauszug
  3. AZA5 / AZK5 : Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung für Verbundvorhaben:

    1. Gesamtprojektbeschreibung (alle Partner gleich)
    2. spezieller Anteil dieses Forschungspartners!
    3. spezieller Verwertungsplan dieses Forschungspartners!
  4. Vergabe von Unteraufträgen

    Gemäß den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis Punkt 3 ANBest-P-Kosten beziehungsweise den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen Punkt 3 ANBest-P sind soweit möglich, jeweils 3 Angebote pro Beauftragung vorzulegen. Sollten in Ausnahmefällen weniger als 3 Angebote möglich sein, bitten wir um eine entsprechende fachlich nachvollziehbare Begründung.

Alle für die Antragstellung notwendigen Dokumente finden Sie unterteilt nach Ausgaben- und Kostenbasis.