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Prüfungen im Bereich Verkehrserfassung

Eignungsprüfung von Verkehrserfassungsgeräten

Die Prüfungen erfolgen gemäß Prüfvorschrift in den Technischen Lieferbedingungen für Streckenstationen, Ausgabe 2002.

Weitere Informationen zur Prüfung wie Prüfbedingungen und Ablauf erhalten Sie unter dem Fachthema Verkehrserfassung.

Die Geräteprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:

Fahrzeugklassifizierung in 8+1 Klassen Ralf Meschede
Telefon: 02204 43-4501
Geschwindigkeitsmessung
Fahrzeugmengenerfassung

Funktions- und Eignungsprüfung von Parkplatzdetektionssystemen mit flächenhafter Erfassung

Mit dem Rundschreiben StB 27/7123.2-01/3538416 vom 18. November 2021 bittet das Bundesverkehrsministerium für den Einsatz von Parkplatzdetektionssystemen mit flächenhafter Erfassung künftig im Bereich der Bundesfernstraßen ausschließlich Systeme einzusetzen, deren Funktionsfähigkeit und Eignung nachgewiesen wurde. Die derzeit gültige Version der Prüfvorschrift zur Funktions- und Eignungsprüfung kann hier heruntergeladen werden:

Die „Funktions- und Eignungsprüfungen von Parkplatzdetektionssystemen mit flächenhafter Erfassung“ werden durch von der BASt auditierte und anerkannte Begutachter durchgeführt, die dazu direkt vom jeweiligen Hersteller eines zu prüfenden Systems zu beauftragen sind. Die Anerkennung als Begutachter für die Durchführung von „Funktions- und Eignungsprüfungen von Parkplatzdetektionssystemen mit flächenhafter Erfassung“ kann bei der BASt beantragt werden. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden auf Anfrage bereitgestellt. Voraussetzung für die Anerkennung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem halbtägigen Audit in der BASt. Die der BASt entstehenden Kosten für die Auditierung und Anerkennung werden dem jeweiligen Antragsteller auf Basis der VL-BASt in Rechnung gestellt.

Das Prüfergebnis muss durch die BASt hinsichtlich der Prüfungsdurchführung gemäß der Prüfvorschrift bestätigt sein. Hersteller beauftragen die BASt dazu mit der Begutachtung und der jeweilige Begutachter reicht die vollständige Dokumentation (Produktinformationen und Prüfbericht mit Anlagen) spätestens 3 Monate nach Ausstellungsdatum des Prüfberichts bei der BASt ein. Die BASt stellt dem Hersteller den Aufwand hierfür nach VL-BASt in Rechnung.

Die Durchführung der Funktions- und Eignungsprüfung ist grundsätzlich auf der Rastanlage PWC Gelbelsee West möglich. Zuständig für die Koordinierung bei der Durchführung der Prüfung auf der Rastanlage PWC Gelbelsee ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), Niederlassung Südbayern.

Jens Dierke
E-Mail: Ref-V5@bast.de

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