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Schutzeinrichtungen an Straßen

Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland vor dem Hintergrund europäischer Normen

Fahrzeug-Rückhaltesysteme dienen dazu, von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge aufzuhalten und sicher umzulenken. Zu den Fahrzeug-Rückhaltesystemen gehören Schutzeinrichtungen, Anpralldämpfer, Anfangs- und Endkonstruktionen und Übergangkonstruktionen zur Verbindung von Schutzeinrichtungen. Fahrzeug-Rückhaltesysteme sind Bauprodukte und unterliegen damit auf der europäischen Ebene der Bauproduktenverordnung. Die europäische Norm DIN EN 1317 Rückhaltesysteme an Straßen beschreibt die Prüfungen und die Anforderungen an die Fahrzeug-Rückhaltesysteme, ordnet den Systemen anhand der Prüfergebnisse verschiedene Leistungsklassen zu und regelt das Zertifizierungsverfahren. Die Normteile für Schutzeinrichtungen und Anpralldämpfer sind seit dem 01.01.2008 harmonisiert und diese Produkte unterliegen damit der CE-Kennzeichnung. Um eine CE-Kennzeichnung zu erlangen, muss der Hersteller sein Produkt nach DIN EN 1317 prüfen lassen, eine werkseigene Produktionskontrolle aufbauen, von einer Überwachungsstelle überwachen lassen und abschließend das Produkt unter Vorlage aller nach DIN EN 1317 erforderlichen Unterlagen bei einer notifizierten Zertifizierungsstelle zertifizieren lassen. Erst nach dem Durchlaufen dieses Prozesses und der Ausstellung des EG-Konformitätszertifikats durch die Zertifizierungsstelle darf der Hersteller das CE-Kennzeichen auf seinem Produkt anbringen.
Die BASt hat im Auftrag des BMVI verschiedene typische Standard-Schutzeinrichtungen, die nach früheren Regelwerken (unter anderem RPS 89) an den deutschen Straßen errichtet wurden, nach der europäischen Norm DIN EN 1317 geprüft, um festzustellen, welche Leistungseigenschaften den vorhandenen Schutzeinrichtungen zuzuordnen sind. Die Berichte zu diesen Anprallversuchen könne hier abgerufen werden:

Das Foto zeigt zwei Autobahnen mit Schutzeinrichtungen Standard-Schutzeinrichtungen an einer Autobahn nach RPS 89 (links) und Schutzeinrichtungen aus Stahl im Zuge eines Bauwerks nach RPS 2009 (rechts)

Die Anforderungen der Europäischen Norm DIN EN 1317 wurden im Arbeitsschuss 3.7 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bei der Erarbeitung der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) und in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS Ausgabe 2013, Fassung 2017) berücksichtigt.

Das Foto zeigt Schutzeinrichtungen aus Stahl und Beton und den Einsatz eines Anpralldämpfers Neu installierte Schutzeinrichtungen aus Stahl und Beton mit Übergangskonstruktion nach RPS 09 (links) und Einsatz eines Anpralldämpfers nach RPS 2009 (rechts)

Die RPS 2009 regeln den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen an Straßen in Deutschland, also unter welchen Bedingungen Schutzeinrichtungen, Anpralldämpfer, Übergangskonstruktionen und Anfangs- und Endkonstruktionen zum Schutz vor Abkommen von der Fahrbahn eingesetzt werden. Die RPS 2009 fordern den Einsatz von positiv nach DIN EN 1317 geprüften Fahrzeug-Rückhaltesystemen. In Abhängigkeit von der Gefahrensituation werden die erforderlichen Aufhaltestufen von Schutzeinrichtungen festgelegt. Die erforderliche Wirkungsbereichsklasse richtet sich nach den örtlichen Randbedingungen.

Einsatzempfehlungen und technische Kriterien

Ergänzend zu den RPS 2009 werden vom Bund-Länder-Arbeitsgremium Schutzeinrichtungen unter Leitung der BASt Einsatzempfehlungen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme regelmäßig aktualisiert, die den Straßenbauverwaltungen Hilfestellungen bei der Umsetzung der RPS 2009 geben sollen. In den Einsatzempfehlungen sind Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, die angewendet werden können, wenn die Regelungen der RPS 2009 nicht vollständig eingehalten werden können, beispielsweise erforderliche Längenkürzungen der Schutzeinrichtung aufgrund einmündender Wege oder ergänzende Angaben zum Einsatz von Schutzeinrichtungen auf Brücken.

Darüber hinaus wurden vom BMVI die „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“ eingeführt. Hierin werden Kriterien beschrieben, die in Ausschreibungen für die jeweilige Aufgabe häufig nachgefragt werden und aufgrund der möglichen örtlichen Gegebenheiten ebenfalls erfüllt werden müssen. Die "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland" stehen hier zum Download bereit:

Fahrzeug-Rückhaltesysteme, die bereits nach den Technischen Kriterien bewertet wurden, werden in der zugehörigen technischen Übersichtsliste geführt. Diese wird kontinuierlich fortgeschrieben und kann hier abgerufen werden:

Anforderungen an Übergangskonstruktionen

Übergangskonstruktionen verbinden zwei Schutzeinrichtungen verschiedener Bauart und/oder verschiedener Funktionsweise miteinander. Gemäß den RPS 2009 müssen Übergangskonstruktionen die Anforderungen der DIN EN 1317 erfüllen. Da die DINV ENV 1317-4 bislang noch nicht als Grundlage für eine Zertifizierung verwendet werden kann, wurden Anforderungen an Übergangskonstruktionen national in den Technischen Liefer- und Prüfbedingungen für Übergangskonstruktionen zur Verbindung von Schutzeinrichtungen (TLP ÜK 2017) festgelegt. Diese Regelungen wurden von der BASt erstellt und basieren auf den in der europäischen DINV ENV 1317-4 geregelten Prüfverfahren. Bei Inkrafttreten einer neuen harmonisierten europäischen DIN EN 1317 für Übergangskonstruktionen werden die Regelungen angepasst. Da Übergangskonstruktionen derzeit noch nicht zertifiziert werden können und der Teil 4 der DIN EN 1317 noch den Status einer Vornorm hat, ist eine Begutachtung der Übergangskonstruktionen gemäß TLP ÜK (einschließlich der Sonderform: Übergangselemente, ÜE) erforderlich. Die BASt wurde vom BMVI als begutachtende Stelle benannt. Die Abläufe zur Begutachtung nach TLP ÜK 2017 können hier abgerufen werden:

Baum- und Objektschutz an Landstraßen durch Schutzeinrichtungen

Im Jahr 2015 kamen rund 2.000 Personen (58 Prozent aller im Straßenverkehr Getöteten) auf Landstraßen ums Leben. Mehr als ein Viertel davon starben nach einem Anprall auf einen Baum. Diese Werte machen deutlich, dass im Bereich der Bäume an Landstraßen ein nennenswertes Sicherheitspotential vorhanden ist, welches derzeit noch nicht vollständig ausgeschöpft ist. Daher sollen seit 2017 über die bisher geltenden Regelungen der RPS 2009 hinaus auch präventive Maßnahmen zur Absicherung von Bäumen und Objekten neben der Fahrbahn durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme vorgenommen werden. Hierzu hat das BMVI die Straßenbauverwaltungen der Länder aufgefordert, die Nachrüstung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen im Bestand zu prüfen. In diese Prüfung sollen alle Hindernisse mit einem Abstand von 4,50 m und weniger zum äußeren Fahrbahnrand einbezogen werden. Wird eine Nachrüstung für erforderlich gehalten, können diese Situationen teilweise durch Regellösungen nach RPS 2009 abgesichert werden. Örtlichkeiten mit beengten Platzverhältnissen lassen häufig jedoch keine regelwerkskonforme Lösung zu, weshalb hier Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz erforderlich werden.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Landstraßen wurde von der BASt in Zusammenarbeit mit dem Bund-Länder Arbeitsgremium Schutzeinrichtungen ein Leitfaden erarbeitet, in dem Hinweise für die Ausführung von Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz gegeben werden. Der Leitfaden stellt eine Arbeitshilfe für die Straßenbauverwaltungen dar und ist auf der Homepage der BASt veröffentlicht. Der Leitfaden für Sonderlösungen zum Baum- und Objektschutz an Landstraßen, der regelmäßig aktualisiert und um neue am Markt verfügbare Systeme ergänzt wird, kann hier abgerufen werden:

Weitere Informationen

Videos von Anprallversuchen an verschiedene Fahrzeug-Rückhaltesysteme aus Stahl und Beton

Videos von Prüfungen von Fahrzeug-Rückhaltesysteme gemäß DIN EN 1317