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Fahrbahnmarkierungen

Markierungen – nicht nur ein Strich auf der Straße

Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie werden auf Straßen in Deutschland entweder in Weiß als dauerhafte Markierung oder in Gelb als vorübergehende Markierung eingesetzt. Darüber hinaus müssen sie eindeutig erkennbar sein, eine fortlaufende optische Führung der Verkehrsteilnehmer gewährleisten und höchsten Belastungen standhalten. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Markierungssysteme vorgeschriebene Mindestanforderungen hinsichtlich der Sichtbarkeit, Griffigkeit und Verschleißfestigkeit erfüllen.

Das Foto zeigt links eine vorübergehende Markierungen und rechts eine dauerhafte Markierung Links: vorübergehende Markierungen - rechts: dauerhafte Markierungen

Mindestanforderungen

Diese Mindestanforderungen sind auf nationaler Ebene in den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M 13)" und den "Technischen Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06)" festgelegt. Diese nationalen Regelwerke richten sich nach den gültigen europäischen Normen, da Fahrbahnmarkierungen als Bauprodukte in den Geltungsbereich der europäischen Bauproduktenverordnung fallen. Der Gesamtprozess der europäischen Normung im Bereich Fahrbahnmarkierungen ist jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass das in der Bauproduktenverordnung verankerte System der Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nicht für alle Produkte zum Tragen kommt. Für vorgefertigte Markierungen, beispielsweise Folien, wird derzeit die Produktnorm im zuständigen CEN-Gremium überarbeitet. Nach Fertigstellung der Norm im CEN, Veröffentlichung durch die Europäische Kommission und Abschluss der Koexistenzperiode würde zukünftig die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung für diese Produkte verpflichtend sein. Der Entwurf der Produktnorm für die vor Ort entstehenden Markierungen wurde im CEN-Gremium abgelehnt. Eine sichere Aussage zur weiteren Entwicklung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

Eignungsprüfungen

Ob ein Markierungssystem die für Deutschland vorgeschriebenen Mindestanforderungen gemäß den ZTV M und TL M einhält, wird anhand von Eignungsprüfungen festgestellt. Die BASt führt seit 1957 im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums Eignungsprüfungen an Markierungssystemen durch. Zunächst waren es nur chemisch-physikalische Analysen der Markierungsmaterialien. Seit Anfang der 1970er wurden die Eignungsprüfungen auf Prüffeldern im realen Verkehr durchgeführt und die verkehrstechnischen Eigenschaften der Markierungssysteme ermittelt. Dazu gehören die Griffigkeit, die Tages- und die Nachtsichtbarkeit.

Das Foto zeigt links eine Feldprüfung auf einer Autobahn in den 70er Jahren und rechts ein Prüffeld auf einer Autobahn Feldprüfung auf der BAB 4 in den 70er Jahren

Die Prüffelder hatten jedoch den entscheidenden Nachteil, dass Ergebnisse erst nach der tatsächlichen Liegezeit vorlagen. Darüber hinaus mussten Straßen zum Aufbringen der Markierung und zur periodisch durchzuführenden Messwerterfassung gesperrt und der Verkehr umgeleitet werden. Dies ist angesichts der heute vorherrschenden Verkehrsdichte auf deutschen Straßen nicht mehr denkbar.

Rundlaufprüfanlage

Um weiterhin Eignungsprüfungen durchführen zu können, wurde von der BASt ein Laborprüfverfahren entwickelt und damit die Straße ins Labor geholt. Seit 1989 werden die Eignungsprüfungen auf der Rundlaufprüfanlage (RPA) durchgeführt. Mit der Aufnahme des Prüfbetriebs auf der RPA war fortan auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des bestehenden Prüfverfahrens verbunden. Hierbei gilt es bis heute, technische Entwicklungen, sowohl im Bereich der Versuchs- und Messtechnik als auch im Bereich der Materialien und Produkte, in das Prüfverfahren zu implementieren.

Das Foto zeigt die Rundlaufprüfanlage der BASt Rundlaufprüfanlage der BASt

Während der Eignungsprüfung werden die auf speziellen Prüfkörpern applizierten Markierungssysteme bis zu vier Millionen Mal – entspricht in Abhängigkeit von der Verkehrsstärke einer Liegedauer in der Praxis von bis zu vier Jahren – überrollt und die verkehrstechnischen Eigenschaften sowie die Verschleißfestigkeit in festgelegten Zyklen ermittelt. Nach erfolgreicher Prüfung auf der RPA werden die Markierungsmaterialien chemisch-physikalisch analysiert (Urmusterprüfung).

Mit dieser Analyse wird ein sogenannter "Fingerabdruck" der Materialien erstellt, anhand dessen später überprüft werden kann, ob das auf der Straße aufgebrachte Markierungssystem demjenigen entspricht, das auf der RPA geprüft worden ist (Mustergleichheitsprüfung).

Datenbank mit geprüften Systemen

Wenn ein Markierungssystem sowohl die Mindestanforderungen hinsichtlich der verkehrstechnischen Eigenschaften und der Verschleißfestigkeit als auch der chemisch-physikalischen Zusammensetzung erfüllt, wird dieses Markierungssystem für den Einsatz auf Bundesfernstraßen freigegeben. Freigegebene Markierungssysteme werden in einer Datenbank sowie in vereinfachten Übersichtlisten durch die BASt veröffentlicht.

Die Eignungsprüfungen erfolgen für die unterschiedlichen Markierungsmaterialen getrennt voneinander. Es wird zwischen den folgenden Markierungsmaterialien unterschieden:

  • Farben
  • Reaktive Systeme (Kaltplastik)
  • Thermoplastiken
  • Folien

Das Foto zeigt verschiedene Markierungssysteme Markierungssysteme

Darüber hinaus wird noch zwischen herkömmlichen Markierungen (Typ I) und Markierungen mit erhöhter Nachsichtbarkeit bei Nässe (Typ II) unterschieden. Bis Mitte der 80er Jahre wurden ausschließlich Typ I – Markierungen eingesetzt. Da sich bei Feuchtigkeit oder Nässe jedoch ein Wasserfilm auf der Markierungsoberfläche bildet und dies die Reflexion erheblich herabsetzt, wurden Systeme mit verbesserter Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Typ II) entwickelt. Die erhöhte Nachtsichtbarkeit bei Nässe wird dadurch erzielt, dass insbesondere die Teile an der Oberfläche der Markierungen so ausgebildet sind, dass sie aus der Markierung und damit auch aus dem Wasserfilm herausragen. Dies wird unter anderem durch grobe Nachstreumittel (große Reflexperlen), eine Profilierung, eine Struktur oder durch Agglomeratmarkierungen erzeugt.