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Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit für Betonschutzwände in Ortbetonbauweise

Vergleichsverfahren BSW Ortbeton (VGVF BSW O 2013)

Aktuell werden Schutzeinrichtungen an Straßen und auf Brücken in Deutschland in erster Linie aus Stahl, Betonfertigteilen oder Ortbeton hergestellt. Sie sollen anprallende Fahrzeuge aufhalten und die Verletzung der dabei betroffenen Insassen nur geringstmöglich zulassen.

Das Foto zeigt Schutzeinrichtungen aus Stahl, Betonfertigteilen und Ortbeton Schutzeinrichtung aus Stahl, Betonfertigteilen und Ortbeton (von links nach rechts)

Der Nachweis der Leistungsfähigkeit wird für Schutzeinrichtungen aus Stahl und Betonfertigteilen gemäß Verordnung (EU) Nummer 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, kurz "Bauproduktenverordnung" (EU-BauPVO) durch ein europäisch vereinbartes Nachweisverfahren geregelt. In diesem Verfahren werden diese Schutzeinrichtungen Anprallprüfungen zur Feststellung der Leistungsdaten unterzogen, der Hersteller muss eine Beschreibung des Produkts und des Einbaus bereitstellen und die Eigenüberwachung des Herstellungsprozesses wird kontinuierlich überwacht. Die Regelungen zur Vorgehensweise sind in den EN 1317 "Rückhaltesysteme an Straßen" europäisch einheitlich festgelegt und ermöglichen den Herstellern nach erfolgreichem Verlauf des Zertifizierungsverfahrens die CE-Kennzeichnung der Schutzeinrichtungen.

Diese Regelungen haben in erster Linie den Abbau von Handelshemmnissen in Europa zum Ziel. Die Verkehrssicherheit spielt bei der Erarbeitung dieser Regelungen – obwohl durch sie direkt beeinflusst - eine untergeordnete Rolle. Das zeigt sich auch in Folgendem: Schutzeinrichtungen aus Stahl und Betonfertigteilen werden in Herstellwerken produziert und europäisch als Bauprodukte eingestuft. Betonschutzwände in Ortbetonbauweise werden vor Ort hergestellt, in dem in der Regel Frischbeton durch eine Gleitschalung mit zugehöriger Bewehrung in die endgültige Lage und Form gebracht wird.

Das Foto zeigt die Herstellung einer Betonschutzwand mit Gleitschalungsfertiger Einbauzug für Betonschutzwand in Ortbetonbauweise mit Frischbeton-Mischfahrzeug (links) und Gleitschalungsfertiger (rechts).

Sie wurden aufgrund ihrer In-Situ Bauweise in Europa lange als Bauwerke klassifiziert und durften nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Das oben genannte Zertifizierungsverfahren wurde während dieser Zeit europäisch entwickelt und berücksichtigt dementsprechend nicht alle Aspekte der In-Situ Bauweise von Betonschutzwänden in Ortbetonbauweise (BSW O).

Formal in Hinblick auf den Abbau von Handelshemmnisse vielleicht noch nachvollziehbar, zeigt die entstandene Situation verkehrssicherheitstechnisch gesehen allerdings ein Ungleichgewicht: Für den Verkehrsteilnehmer ist es in dem Moment eines Fahrzeuganpralls unwichtig, wie die getroffene Schutzeinrichtung europäisch behandelt wird. Für ihn ist es wichtig, dass unabhängig von beispielsweise Bauart oder Material alle Schutzeinrichtungen den gleichen, geeigneten technischen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit genügen.

Lückenschließung im Regelwerk

Damit dies möglich ist, hat die BASt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) diese „Lücke“ im europäischen Regelwerk seinerzeit mit den „Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit für Betonschutzwände in Ortbetonbauweise - Vergleichsverfahren BSW Ortbeton (VGVF BSW O 2013)“ geschlossen. In Abstimmung mit den Vertretern der Bundesländer und den Herstellern in der Gütegemeinschaft Betonschutzwand und Gleitformbau e.V. wurden mit diesem Vergleichsverfahren die bestehenden Regelwerke für Deutschland ergänzt. Es soll angewendet werden auf Betonschutzwände in Ortbetonbauweise (BSW O) an Straßen und auf Brücken in Deutschland und damit für ein geeignetes, vergleichbares Anforderungsniveau auf Regelwerksebene für alle Arten von Schutzeinrichtungen sorgen.

Das Verfahren ist europäisch notifiziert und wurde durch das Allgemeine Rundschreiben Nummer 18/2013 vom BMVI eingeführt.

Die im Rahmen dieses Verfahrens erteilte Anerkennung durch die BASt für Betonschutzwände in Ortbetonbauweise (BSW O) ist – parallel zur CE-Kennzeichnung für Stahl- und Betonfertigteilsysteme – eine Anforderung nach den Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland.

Zusatzinformationen

Kontakt

  • Martina Balzer Hebborn
    Telefon: 02204 43-4402

  • Ilja Jungfeld
    Telefon: 02204 43-4405

  • Bundesanstalt für Straßenwesen
    Postfach 10 01 50
    51401 Bergisch Gladbach