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Location Code List – Nutzungsbedingungen

Die Location Code List (LCL) wird regelmäßig überarbeitet und wird seit Juni 2023 als Version 22.0 geführt. Die Einführung in den Verkehrswarndienst erfolgt im September 2023. Ebenso unterliegt die bereits eingeführte Event Code List (ECL) 4.01 einer kontinuierlichen Verbesserung. Zur Anforderung der LCL 22.0 und der ECL 4.01 ist die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen vor dem Versand der Listen zwingend erforderlich:

Bedingungen zur Nutzung der deutschen Location Code List, Version 22.0 und der Event Code List 4.01

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) übergibt die deutsche Location Code List, Version 22.0 und die Event Code List, Version 4.01 durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter folgenden Bedingungen:

  1. Die Nutzenden verpflichten sich, der BASt den Verwendungszweck der Location Code List, Version 22.0 (LCL 22.0) beziehungsweise der Event Code List (ECL) 4.01 bekannt zu geben.

    Hierfür ist der "Nachweis des Verwendungszweckes" zu verwenden.

  2. Die Nutzenden erhalten eine kostenfreie, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der LCL 22.0 und der ECL 4.01 für den angegebenen Verwendungszweck. Für fortgeschriebene Versionen der LCL oder der ECL gilt dieses Nutzungsrecht nicht. Die Weitergabe der LCL oder der ECL durch die Nutzenden an Dritte ist grundsätzlich nicht zulässig.


    Ausnahmsweise zugelassen ist eine Weitergabe an Dritte, wenn die Nutzenden die LCL oder die ECL oder deren Inhalte als Bestandteil eines von ihnen hergestellten Geräts / einer von ihnen hergestellten Software / einer von ihnen hergestellten digitalen Karte bzw. Kartenupdate oder zur Nutzung in diesen Karten an Dritte weitergeben. In diesen Fällen stellen die Nutzenden durch geeignete Maßnahmen sicher, dass der/die Dritte gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, dem BMDV und der BASt keine Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche wegen der Richtigkeit, der Vollständigkeit oder des Inhalts der LCL und der ECL erheben können. Wird dennoch ein Anspruch durch Dritte erhoben, so sind die Nutzenden verpflichtet, die Bundesrepublik Deutschland, das BMDV und die BASt freizustellen.

  3. Die Nutzenden werden darauf hingewiesen, dass bei Anschluss an den Verkehrswarndienst der Polizei die jeweils gültige Richtlinie (derzeit: Rahmenrichtlinie für den Verkehrswarndienst (RVWD) vom 9. November 2000, Verkehrsblatt 2000 Seite 642) Anwendung findet.
  4. Das BMDV und die BASt übernehmen keine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der LCL/ ECL und/oder deren Inhalte oder für die Freiheit von technischen und/oder inhaltlichen Fehlern.
  5. Das BMDV und die BASt übernehmen keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der LCL/ ECL stehen könnten.
  6. Bezogen auf die Punkte 4. und 5. ist eine Haftung Dritter in gleichem Umfang ausgeschlossen.
  7. Der Zeitraum der Gültigkeit der LCL 22.0/ ECL 4.01 kann derzeit nicht benannt werden. Daher übernimmt das BMDV keine Gewähr für eine zeitliche Gültigkeit der jetzt vorliegenden LCL/ ECL.
    Im Jahr 2022 erfolgte die letzte Überarbeitung und Aktualisierung der LCL, so dass hiermit die letzte aktualisierte Version bereitgestellt wird.
  8. Die Daten werden im XLSX-Format und im TMC-Exchange-Format per E-Mail übergeben.

Zusatzinformationen

Kontakt

  • Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße  53
    51427 Bergisch Gladbach
  • Ulrich Löhe
    E-Mail: LCL@bast.de