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RAL – Die neuen Straßentypen für Landstraßen

Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) bilden die Grundlage für alle Planungen und Entwürfe für den Neubau sowie den Um- und Ausbau von Landstraßen in der Baulast des Bundes.

Ausgangslage

In den vergangenen Jahren wurde das Regelwerk für den Entwurf von Landstraßen grundlegend überarbeitet. Die bisher sektoral in Linienführung (RAS-L), Querschnitt (RAS-Q) und Knotenpunkte (RAS-K-1) gegliederten Regelungen wurden zu einer integrierten Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL) zusammengeführt.

Die getrennte Behandlung der Aspekte Linienführung, Querschnitt und Knotenpunkte sowie die große Bandbreite wählbarer Entwurfsgeschwindigkeiten erwiesen sich in der praktischen Umsetzung als ungünstig, da sie zu einer für die Verkehrssicherheit nachteiligen Vielfalt an Straßenausprägungen führten. Auch waren einzelne Regelungen aufgrund aktueller Erkenntnisse überholt und fahrdynamische Modelle aus heutiger Sicht nicht mehr gültig.

Was hat sich geändert?

Die neuen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) heben darauf ab, die Ausbildung von Landstraßen künftig stärker zu standardisieren. Hierdurch soll erreicht werden, dass sich Verkehrsteilnehmer in vergleichbaren Situationen gleichartig verhalten. Dadurch ist insbesondere bei Interaktionen zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern ein höheres Maß an Verkehrssicherheit zu erwarten.

Grundlage der angestrebten Standardisierung von Landstraßen in wenigen Straßentypen bildet die Definition von vier Entwurfsklassen für Landstraßen (EKL). Diese Entwurfsklassen werden in erster Linie durch die jeweilige Verbindungsbedeutung der Straße im Netz (ausgedrückt durch die Straßenkategorie nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung, RIN) bestimmt. Unter Berücksichtigung der Verkehrsnachfrage (Prüfung einer höher- oder niederrangigen EKL) wird die Zuweisung einer Entwurfsklasse für einen Streckenzug endgültig festgelegt.

Das Bild zeigt eine Tabelle zu Straßenkategorien Zusammenhang zwischen Straßenkategorie und der Entwurfsklasse für Landstraßen (EKL)

Landstraßen sollen künftig in Abhängigkeit von der Entwurfsklasse deutlich unterschiedlich gestaltet werden. Je höher die Verbindungsbedeutung, je größer die damit verbundenen Fahrtweiten, umso aufwändiger sollen sie gestaltet sein. Die Verknüpfung der Verbindungsbedeutung mit den vier Entwurfsklassen für Landstraßen trägt den unterschiedlichen Anforderungen an die Erreichbarkeit von Standorten der Daseinsvorsorge Rechnung. Die abgestuften Anforderungen an die Ausbauqualität dienen dagegen dem Schutz der Umwelt und sorgen für einen wirtschaftlichen Einsatz von Finanzmitteln.

Die Entwurfs- und Betriebsmerkmale jeder Entwurfsklasse (Kurvenradien, Längsneigungen, Kuppen- und Wannenausrundungen, Knotenpunkte et cetera) sind so gewählt, dass Landstraßen mit einer bestimmten Verbindungsfunktion möglichst einheitlich ausgebildet werden („standardisiert“), damit sie sich deutlich von Landstraßen anderer Verbindungsfunktionen unterscheiden und damit wiedererkennbar sind. Die deutlichen Unterschiede in den Entwurfs- und Betriebsmerkmalen sollen zudem eine der Verbindungsbedeutung angemessene Fahrweise mit gleichmäßiger Geschwindigkeit fördern und damit maßgeblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

Grundsätzlich gilt, dass auf Landstraßen mit hoher Verbindungsbedeutung und den damit verbundenen großen Fahrtweiten in der Regel höhere Fahrtgeschwindigkeiten (Reisegeschwindigkeiten) möglich sein sollen als auf Landstraßen mit geringer Verbindungsbedeutung. Diese höheren Geschwindigkeiten bedingen im Allgemeinen breitere Querschnitte, eine großzügige Linienführung und besondere Sicherheitsmaßnahmen in Knotenpunkten. Auch erfordern sie besondere Schutzvorkehrungen für den nicht-motorisierten Verkehr.

Durch die Mischung unterschiedlich schneller Fahrzeuge entstehen Überholbedürfnisse. Überholvorgänge sind umso häufiger, je größer die Fahrtweiten sind. Überholungen mit Nutzung des Gegenverkehrsfahrstreifens bergen jedoch ein hohes Risiko. Sie sollten deshalb soweit wie möglich vermieden werden, weil Fehler beim Überholen oft zu Unfällen mit schwersten Folgen führen. Also galt es, für die Straßen unterschiedlicher Verbindungsbedeutung unterschiedliche Konzepte für die Befriedigung des Überholbedarfs zu entwickeln.

Die Festlegungen der RAL zu den Entwurf- und Betriebsmerkmalen für Straßen einer Entwurfsklasse basieren auf den Ergebnissen einer Vielzahl in der jüngeren Vergangenheit durchgeführter Forschungsprojekte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Hierbei wurden in Pilotversuchen verschiedene Lösungsansätze im Straßennetz erprobt und diese Versuche wissenschaftlich begleitet. Dafür wurden unter Mithilfe der Bundesländer zum Teil ganze Landstraßenabschnitte umgestaltet, um die Wirkungen der jeweiligen Maßnahmen auf das Fahrverhalten und das Unfallgeschehen zu untersuchen. Die Messungen und Beobachtungen wurden durch Befragungen der Verkehrsteilnehmer zur Akzeptanz ergänzt. Aus der Zusammenführung der einzelnen Ergebnisse wurden Empfehlungen abgeleitet, die mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung diskutiert und abschließend richtliniengerecht formuliert worden sind.

Woran kann der Verkehrsteilnehmer den jeweiligen Straßentyp erkennen?

Der Verkehrsteilnehmer kann die einzelnen Entwurfsklassen anhand der unterschiedlichen Längsmarkierung in Straßenmitte „wiedererkennen“. An der Art der Markierungsstriche kann er auch „ablesen“, wie der vorausliegende Streckenzug einschließlich der Knotenpunkte in der Regel ausgebildet sein wird und welches Fahrverhalten zur Überwindung der unterschiedlichen Fahrtweiten angemessen ist.

Die neuen Landstraßentypen im Überblick

Fernstraßen - EKL 1

Die Grafik zeigt einen Straßenquerschnitt Quelle: FGSV

Auf Fernstraßen sollen die Verkehrsteilnehmer trotz der oft hohen Verkehrsbelastungen große Entfernungen in angemessenen Zeitspannen zurücklegen können. Da diese Verbindungen hoch belastet sind, wird dieser Straßentyp durchgängig mit drei Fahrstreifen ausgebildet, wobei der mittlere Fahrstreifen abwechselnd mal der einen, mal der anderen Fahrtrichtung als Überholfahrstreifen zur Verfügung steht. Durch diese Überholfahrstreifen kann unabhängig vom Gegenverkehr auf nahezu der Hälfte der Verbindung ohne Inanspruchnahme des Gegenverkehrsfahrstreifens gefahrlos überholt werden.
Der sehr gestreckten Linienführung liegt eine hohe Planungsgeschwindigkeit zugrunde. Der Betrieb als Kraftfahrstraßen bedingt eine Führung des nicht-motorisierten Verkehrs auf gesonderten Wegen. Um Wartezeiten an Knotenpunkten zu vermeiden, werden die sich kreuzenden Landstraßen planfrei geführt und sind ähnlich den Anschlussstellen von Autobahnen mit Aus- und Einfädelungsstreifen ausgebildet. Konflikte mit kreuzendem Verkehr sind somit ausgeschlossen. Ein breiter, für den Verkehrsteilnehmer gut sichtbarer „verkehrstechnischer Mittelstreifen“ mit grüner Einfärbung trennt beide Fahrtrichtungen räumlich voneinander und verdeutlicht dem Verkehrsteilnehmer diesen besonderen Typ einer Fernstraße.

Das Bild zeigt Straßen mit unterschiedlichen Querschnitten Quelle: TU Dresden

Überregionalstraßen - EKL 2

Die Grafik zeigt einen Straßenquerschnitt Quelle: FGSV

Auch auf Überregionalstraßen sind die Fahrtweiten noch hoch; auch sie sind oft mit hohen Verkehrsstärken belastet. Entsprechend hoch ist auch der Überholbedarf. Zur Vermeidung des Risikos beim Überholen soll dieser im Grundsatz zweistreifige Landstraßentyp in regelmäßigen Abständen dreistreifige Abschnitte mit Überholfahrstreifen aufweisen. Auf diese Weise können für etwa 20 % einer Fahrtrichtung sichere Überholmöglichkeit geschaffen werden. Im Gegenzug sollten in den zweistreifigen Abschnitten aus Gründen der Verkehrssicherheit Überholvorgänge mit Nutzung des Gegenverkehrsstreifens vermieden werden. Dazu sollen Vorankündigungstafeln die Verkehrsteilnehmer über die Entfernung bis zum nächsten sicheren Überholabschnitt informieren. Die beiden Fahrtrichtungen sind durch markierte Doppellinien (durchgehend oder unterbrochen) voneinander getrennt. Diese werden dort, wo die Nutzung des Gegenverkehrfahrstreifens zum Zweck des Überholens untersagt werden soll, als ununterbrochene Doppellinie ausgeführt. Der gestreckten Linienführung liegt eine relativ hohe Planungsgeschwindigkeit zugrunde. Knotenpunkte werden vorzugsweise als plangleiche Einmündungen ausgebildet, um das Kreuzen der durchgehenden Straße zu vermeiden. Zumindest bei hohen Verkehrsbelastungen werden die Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen betrieben, das gilt insbesondere für Kreuzungen. Aus Sicherheitsgründen soll der Radverkehr auf fahrbahnbegleitenden Sonderwegen geführt werden.

Das Bild zeigt Straßen mit unterschiedlichen Querschnitten Quelle: BASt, rechts: Zeltner 2015

Regionalstraße - EKL 3

Die Grafik zeigt einen Straßenquerschnitt Quelle: FGSV

Auf Regionalstraßen liegen die Fahrtweiten meist unter 50 km Länge. Die Verkehrsbelastungen variieren in einer großen Bandbreite. Diese Landstraßen werden durchgängig als zweistreifige Straßen ausgebildet und entsprechen somit dem bisher üblichen Bild von Landstraßen. Die beiden Fahrtrichtungen werden durch eine einfache Markierung in Fahrbahnmitte voneinander getrennt. Diese ist in der Regel unterbrochen und dort, wo aufgrund ungenügender Sichtweiten ein besonderes Risiko beim Überholen besteht, als durchgehende Linie ausgebildet. Da die Linienführung dem Gelände angepasst ist, kann eine niedrigere Planungsgeschwindigkeit gewählt werden, dies schont das Umfeld und spart Baukosten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind auch dann, wenn die Verkehrsbelastungen nicht hoch sind, einheitlich Fahrstreifenbreiten von 3,50 m und Randstreifen von 0,50 m zweckmäßig. Unfalluntersuchungen zeigen, dass das Fahren und Begegnen bei diesen Abmessungen überwiegend konfliktfrei ablaufen.

Das Bild zeigt eine Landstraße Quelle: Jährig/BASt

Die plangleichen Knotenpunkte im Zuge dieser Straßen werden nur bei hohen Verkehrsbelastungen mit Lichtsignalanlagen betrieben. Alternativ werden zunehmend aus Sicherheitsgründen auch Kreisverkehre angelegt. Der Radverkehr wird auf oder neben der Fahrbahn geführt.

Nahbereichsstraßen - EKL 4

Die Grafik zeigt einen Straßenquerschnitt Quelle: FGSV

Nahbereichsstraßen haben nur geringe Verbindungsbedeutung im Landstraßennetz. Die Verkehrsbelastung ist deswegen meist auch nur schwach. Die Straßen werden aus Gründen der Landschaftsgestaltung und Kosteneinsparung dem Gelände angepasst trassiert, die Planungsgeschwindigkeit ist deshalb gering. Wegen der zumeist sehr geringen Belastung werden sie aus Kostengründen nur so schmal ausgebildet, dass sich zwei Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit begegnen können. Die schmale Fahrbahn erlaubt keine Markierung von zwei gesonderten Fahrstreifen durch eine Mittelmarkierung. Begegnungen erfordern deshalb erhöhte Aufmerksamkeit. Zur Dämpfung der Geschwindigkeiten wird die Fahrbahn nicht wie bisher durch zwei am äußersten Rand markierte ununterbrochene Linien begrenzt, sondern durch zwei seitlich in konstantem Abstand zum Rand aufgebrachte Leitlinien optisch eingeengt. Dieses Abrücken der Markierung vom Fahrbahnrand schützt den Verkehrsteilnehmer davor, bereits bei kleinen Fahrfehlern von der Fahrbahn abzukommen, verhindert die vorzeitige Verschmutzung der Markierung und schützt die Straßenränder vor Beschädigung. Die seitlichen Leitlinien verlangen zugleich aber eine erhöhte Aufmerksamkeit für den Fall einer Begegnung mit anderen Fahrzeugen. Bei einer solchen Begegnung soll der Kraftfahrer die seitlichen Leitlinien überfahren, was ihn intuitiv zu langsamer Fahrweise veranlasst. Die Knotenpunkte sind aufgrund der geringen Verkehrsbelastung sparsam ausgebildet, Lichtsignalanlagen oder Kreisverkehre sind im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Fahrbahn wird neben dem Kraftfahrzeugverkehr auch vom landwirtschaftlichen und nicht-motorisierten Verkehr benutzt. Die geringe Breite der Fahrbahn und die geländeangepasste Trassierung ist für die Verkehrsbehörden Anlass zu prüfen, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf diesem Straßentyp auf 70 km/h beschränkt werden soll.

Das Bild zeigt ein Landstraße Quelle: TU Dresden

Das den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) zugrundeliegende neue Entwurfsprinzip der Schaffung von wenigen standardisierten und deutlich voneinander unterscheidbaren Straßentypen wird bei konsequenter Umsetzung im bestehenden Landstraßennetz langfristig dazu beitragen, dass Landstraßen in Zukunft ihre Funktion mit deutlich höherer Verkehrssicherheit als bisher erfüllen. Mit diesem Entwurfsprinzip wird ein Weg eingeschlagen, der in einigen benachbarten europäischen Ländern bereits erfolgreich beschritten wurde.

Häufig gestellte Fragen

Müssen auf Grund der neuen Entwurfsrichtlinien alle Landstraßen umgebaut werden?

Eine Pflicht zum Umbau bereits bestehender Landstraßen besteht nicht. Im Zuge von Maßnahmen zur baulichen Erhaltung der Substanz oder bei Um- und Ausbaumaßnahmen sollen die neuen Regelungen schrittweise im Landstraßennetz umgesetzt werden.

Entstehen durch die grüne Einfärbung in der Straßenmitte zwei Richtungsfahrbahnen?

Nein. Die Trennung der Fahrtrichtungen erfolgt lediglich durch eine besondere Form der Markierung, sie wird in der Regel nicht baulich ausgebildet. Insofern gilt, wenn nicht abweichend beschildert, weiterhin die in der Straßenverkehrsordnung für einbahnige Landstraßen vorgeschriebene zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Verkehrsrechtlich maßgebend sind für den Verkehrsteilnehmer die weißen Fahrstreifenbegrenzungslinien, die nicht überfahren werden dürfen. Die grüne Markierung informiert darüber hinaus, dass es sich um eine durchgängig dreistreifige Fernstraße mit ständig wiederkehrenden Überholabschnitten handelt und die Knotenpunkte wie bei Autobahnen als Anschlussstellen ausgebildet sind.

Haben doppelte Mittelmarkierungen eine andere Bedeutung als einfache Markierungen?

Nein, die verkehrsrechtliche Bedeutung ist die gleiche. Die doppelt ausgeführten Mittelmarkierungen dienen der Wiedererkennung dieses Landstraßentyps als Überregionalstraße. Sie sind ein Zeichen dafür, dass in regelmäßigen Abständen zusätzliche Fahrstreifen zum sicheren Überholen angeboten werden und die Knotenpunkte in der Regel aus Sicherheitsgründen signalisiert sind.

Soll man bei Nahbereichsstraßen mit den rechten Reifen rechts von den seitlichen Leitlinien fahren?

Nein, Kraftfahrzeuge sollen regelmäßig innerhalb der seitlichen Leitlinien fahren. Die schmale Fläche rechts von der Leitlinie soll nur bei Bedarf im Begegnungsfall genutzt werden.

Sollen Radfahrer links oder rechts von den seitlichen Leitlinien auf Nahbereichsstraßen fahren?

Auf Nahbereichsstraßen soll der Radverkehr links von der Leitlinie fahren und sich die Verkehrsfläche mit dem Kraftfahrzeugverkehr teilen.