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Der Standstreifen (Verkehrsrechtlich: Seitenstreifen) auf Autobahnen hat verschiedene Funktionen: Anhalteraum im Falle einer Panne, Fahrstreifen für Polizei und Rettungsdienste in Notfällen, oder Raum für den Straßenbetriebsdienst, um Arbeiten außerhalb des Verkehrsraums durchzuführen.
Freigegebener Seitenstreifen (Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen)
Zur kurzfristigen Entlastung von stark befahrenen Autobahnabschnitten wurde in den letzten Jahren an einigen Strecken im Autobahnnetz der Standstreifen befristet als zusätzlicher Fahrstreifen umfunktioniert.
Bevor eine solche Maßnahme realisiert wird, ist die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Hierfür wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der BASt das Programmsystem AVP entwickelt. Erstellt wurde es von der Firma SSP Consult, Beratende Ingenieur GmbH.
Als Bewertungskomponenten fließen Kosten- und Nutzenkomponenten in das Verfahren ein.
Das verwendete Bewertungsverfahren lehnt sich so eng wie möglich an die Verfahren der Bundesverkehrswegeplanung an, die jedoch zum Zeitpunkt der Entwicklung dieses Verfahrens noch nicht abschließend abgestimmt waren.
In einzelnen Fällen wurde auf die Methodik der "Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an Straßen (EWS)" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zurückgegriffen.
Das Programm erlaubt die Bewertung verschiedener Varianten der Maßnahme:
Zur Beurteilung der Maßnahme sind folgende Daten erforderlich:
Das Programm liefert als Entscheidungsgrundlage folgende Fakten:
Ergänzt werden diese durch die Extras:
Visualisierungsfenster im Programmsystem
Im Bereich der Auftragsverwaltung wird das Programmsystems einschließlich Dokumentation kostenlos zur Verfügung gestellt.
Das überlassene Programmsystem einschließlich Dokumentation darf an Dritte nur zur Bearbeitung eines von der Auftragsverwaltung erteilten Auftrages weitergegeben werden.
Referat V1
E-Mail: Ref-V1@bast.de