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AVP - Programm zur Untersuchung der Wirtschaftlichkeit einer befristeten Umnutzung von Seitenstreifen an BAB

Der Seitenstreifen (Verkehrstechnisch: Standstreifen) auf Autobahnen hat verschiedene Funktionen: Anhalteraum im Falle einer Panne, Fahrstreifen für Polizei und Rettungsdienste in Notfällen, oder Raum für den Straßenbetriebsdienst, um Arbeiten außerhalb des Verkehrsraums durchzuführen.

Das Foto zeigt einen freigegebenen Seitenstreifen auf einer Autobahn Freigegebener Seitenstreifen (Foto: Bundesanstalt für Straßenwesen)

Zur kurzfristigen Entlastung von stark befahrenen Autobahnabschnitten wurde in den letzten Jahren an einigen Strecken im Autobahnnetz der Seitenstreifen befristet als zusätzlicher Fahrstreifen umfunktioniert.

Bevor eine solche Maßnahme realisiert wird, ist gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 20/2002 die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. Hierfür wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der BASt das Programmsystem AVP entwickelt. Erstellt wurde es von der Firma SSP Consult, Beratende Ingenieure GmbH.

Bewertungskomponenten

Als Bewertungskomponenten fließen Kosten- und Nutzenkomponenten in das Verfahren ein.

Kostenkomponenten

  • Investitionskosten
  • BAB-Betriebskosten

Nutzenkomponenten

  • Zeitkosten
  • Unfallkosten
  • Treibstoffkosten
  • Kosten der Schadstoffemissionen
  • Kosten der Klimabelastung

Mit dem Update auf die Version 1.2.0012 basiert die Berechnung der Geschwindigkeiten auf den Verkehrsstärke-Geschwindigkeitsbeziehungen des „Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS)“, Ausgabe 2015.

Das verwendete Bewertungsverfahren lehnt sich so eng wie möglich an die Verfahren der Bundesverkehrswegeplanung an, die jedoch zum Zeitpunkt der Entwicklung dieses Verfahrens noch nicht abschließend abgestimmt waren.

In einzelnen Fällen wurde auf die Methodik der "Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an Straßen (EWS)" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zurückgegriffen.

Untersuchbare Planfälle

Das Programm erlaubt die Bewertung verschiedener Varianten der Maßnahme:

  • Ummarkierung des Seitenstreifens als Fahrstreifen, Nothaltebuchten
  • Ummarkierung des Seitenstreifens als Fahrstreifen, Nothaltestreifen
  • Temporäre Freigabe des Seitenstreifens mit Zeichen 223 StVO zu festen Zeiten, Nothaltebuchten
  • Temporäre Freigabe des Seitenstreifens mit Zeichen 223 StVO, verkehrsabhängig gesteuert, Nothaltebuchten
  • Temporäre Freigabe des Seitenstreifens mit Zeichen 223 StVO, verkehrsabhängig gesteuert, kombiniert mit Streckenbeeinflussungsanlagen, Nothaltebuchten

Eingabedaten

Zur Beurteilung der Maßnahme sind folgende Daten erforderlich:

  • Streckendaten (Kilometrierung, Lage zum Ballungsraum, Fahrstreifenanzahl, Längsneigung, Geschwindigkeitsbeschränkungen)
  • Verkehrsdaten abschnittsweise (DTV-Werte differenziert nach Kraftfahrzeugen und Schwerverkehr, Zuwachsfaktoren bis zum Vergleichsjahr, mindestens eine Jahresganglinie der stündlichen Verkehrsstärken)
  • Unfallzahlen abschnittsweise und differenziert nach Kategorien
  • Planfalldaten (Art der Maßnahme, Dauer der Umnutzung, Vergleichsjahr, Geschwindigkeitsbeschränkungen, gegebenenfalls Freigabeschwellwert)
  • Baukosten der Planfälle differenziert nach Kostenkategorien

Berechnungsergebnisse

Das Programm liefert als Entscheidungsgrundlage folgende Fakten:

  • Nutzen-Kosten-Verhältnis
  • Nutzen-Kosten-Differenz
  • Einzelkomponenten der Bewertung
  • Verkehrliche Kennzahlen

Ergänzt werden diese durch die Extras:

  • Interaktive Visualisierung der Strecke
  • Druckfunktion für die Berechnungsergebnisse

Das Foto zeigt ein Visualisierungsfenster im Programmsystem Visualisierungsfenster im Programmsystem

Überlassung des Programmsystems

Das Programmsystem einschließlich Dokumentation wird im Rahmen der Auftragsverwaltung den zuständigen öffentlichen Stellen zur Verwaltung der Bundesautobahnen und zweibahnigen Bundesstraßen überlassen.

Zusatzinformationen

Kontakt

  • Bundesanstalt für Straßenwesen
    Postfach 10 01 50
    51401 Bergisch Gladbach
  • Referat V1
    E-Mail: Ref-V1@bast.de