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Der Seitenstreifen (Verkehrstechnisch: Standstreifen) auf Autobahnen hat verschiedene Funktionen: Anhalteraum im Falle einer Panne, Fahrstreifen für Polizei und Rettungsdienste in Notfällen, oder Raum für den Straßenbetriebsdienst, um Arbeiten außerhalb des Verkehrsraums durchzuführen.
Zur kurzfristigen Entlastung von stark befahrenen Autobahnabschnitten wurde in den letzten Jahren an einigen Strecken im Autobahnnetz der Seitenstreifen befristet als zusätzlicher Fahrstreifen umfunktioniert.
Bevor eine solche Maßnahme realisiert wird, ist gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 20/2002 die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. Hierfür wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der BASt das Programmsystem AVP entwickelt. Erstellt wurde es von der Firma SSP Consult, Beratende Ingenieure GmbH.
Als Bewertungskomponenten fließen Kosten- und Nutzenkomponenten in das Verfahren ein.
Mit dem Update auf die Version 1.2.0012 basiert die Berechnung der Geschwindigkeiten auf den Verkehrsstärke-Geschwindigkeitsbeziehungen des „Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS)“, Ausgabe 2015.
Das verwendete Bewertungsverfahren lehnt sich so eng wie möglich an die Verfahren der Bundesverkehrswegeplanung an, die jedoch zum Zeitpunkt der Entwicklung dieses Verfahrens noch nicht abschließend abgestimmt waren.
In einzelnen Fällen wurde auf die Methodik der "Empfehlungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an Straßen (EWS)" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) zurückgegriffen.
Das Programm erlaubt die Bewertung verschiedener Varianten der Maßnahme:
Zur Beurteilung der Maßnahme sind folgende Daten erforderlich:
Das Programm liefert als Entscheidungsgrundlage folgende Fakten:
Ergänzt werden diese durch die Extras:
Das Programmsystem einschließlich Dokumentation wird im Rahmen der Auftragsverwaltung den zuständigen öffentlichen Stellen zur Verwaltung der Bundesautobahnen und zweibahnigen Bundesstraßen überlassen.
Referat V1
E-Mail: Ref-V1@bast.de