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Sicherheitsgurte und Kindersitze

Sicherheitsgurte und Kindersitze sind im Fahrzeug ein wirksamer Schutz vor Verletzungen bei einem Verkehrsunfall. Seit 1975 beobachtet die BASt, ob Fahrer und Beifahrer im Pkw den Gurt anlegen. Fondinsassen werden seit 1985 beobachtet. Seit 1991 wird auch registriert, ob Kinder im Auto altersgerecht gesichert sind. Die Gurtanlegequoten von Fahrern im Güterkraftverkehr werden seit 2003 erhoben.

Trotz Einführung der Gurtanlegepflicht für Fahrer und Beifahrer am 1.1.1976 legte nur etwa jeder Zweite den Sicherheitsgurt an. Erst mit Einführung des Verwarnungsgeldes für das Nichtanlegen am 1.8.1984 stiegen die Anlegequoten sprunghaft auf über 90% an, sie liegen heute bei fast 100%. Für die Fondinsassen wurde die Anlegepflicht zum 1.8.1984 eingeführt. Seit Erhebung eines Verwarnungsgeldes zum 1.7.1986 stieg die Anlegequote von unter 20% kontinuierlich an und liegt heute ebenfalls annähernd bei 100%.

Kinder bis 12 Jahre müssen seit dem 1.4.1993 im Pkw richtig gesichert werden. Das heißt, jedes Kind, egal ob vorne oder hinten, muss entsprechend seinem Alter oder seiner Körpergröße gesichert sein. Fast alle Kinder werden heute angegurtet mitgenommen, im richtigen Kindersitz rund 90%. Die Benutzung von geeigneten Kindersicherungssystemen ist stark altersabhängig.

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