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Volkswirtschaftliche Unfallkostenrechnung

Die Bundesanstalt für Straßenwesen ermittelt jährlich die Kosten, die infolge von Straßenverkehrsunfällen in Deutschland entstanden sind. Personen- und Sachschäden bei Straßenverkehrsunfällen verursachen volkswirtschaftliche Kosten von über 30 Milliarden Euro. Dies entspricht fast zwei Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts.

Das Foto zeigt einen Unfall in einer Allee Bild: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., Bonn

Weiterentwicklung 1995

Im Rahmen der 1995 durchgeführten Weiterentwicklung der Unfallkostenrechnung wurden die Kostenblöcke "Reproduktionskosten" und "Ressourcenausfallkosten" um "humanitäre Kosten", "außermarktliche Kosten" und andere Kostenpositionen erweitert.

Reproduktionskosten werden aufgewendet, um durch den Einsatz medizinischer, juristischer, verwaltungstechnischer und anderer Maßnahmen eine vergleichbare Situation wie vor dem Verkehrsunfall herzustellen. Ressourcenausfallkosten erfassen die Minderungen an wirtschaftlicher Wertschöpfung. Sie entstehen dadurch, dass Unfallopfer und Sachgüter, beispielsweise Fahrzeuge, vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, am Produktionsprozess teilzunehmen. Das Sozialprodukt wird dadurch verringert.

Durch Straßenverkehrsunfälle entstehen auch Verluste außerhalb der marktlichen Wertschöpfung. Die Verluste an Wertschöpfung in Hausarbeit und Schattenwirtschaft schlagen sich nicht in der offiziellen Sozialproduktstatistik nieder.

Humanitäre Kosten sind Folgen von Personenschäden, die mittelbar zu Ressourcenverlusten führen. Das Unfallereignis kann zum Beispiel psychische Beeinträchtigungen bei Unfallbeteiligten und Angehörigen auslösen. Als Folge kann eine eingeschränkte Belastbarkeit bis hin zur Arbeitsunfähigkeit entstehen.

Neues Modell seit 2005

Im Jahr 2005 wurde die Unfallkostenrechnung einer grundlegenden Überprüfung unterzogen. Dabei wurden Rechenverfahren angepasst und die in das Modell einfließenden Rechengrößen überprüft und aktualisiert. Abgesehen von den bisher vorgenommenen Bewertungen finden ab 2005 auch die Kosten durch unfallbedingte Zeitverluste Eingang in das Modell.

Mit dem Berechnungsmodell der BASt werden Unfallkosten ermittelt, die nach dem Schweregrad der Personenschäden unterteilt sind - für Getötete, Schwerverletzte und Leichtverletzte.
Getötete Unfallopfer weisen mit fast 1,2 Millionen Euro den höchsten Kostensatz auf. Hieran haben die Ressourcenausfallkosten mit über 0,6 Millionen Euro den größten Anteil.

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