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Die Gutachter werden Ihnen, wenn möglich, noch am Untersuchungstag das voraussichtliche Ergebnis mündlich mitteilen. Es kann sein, dass noch kein Ergebnis mitgeteilt werden kann, wenn
Das Gutachten wird innerhalb der von Ihrer Führerscheinstelle gesetzten Frist bei Ihnen eingehen. Die Entscheidung über die Fahrerlaubnis trifft ausschließlich Ihre Führerscheinstelle.
Sollte Ihnen im Ergebnis die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung gemäß § 70 FeV empfohlen werden, muss die Führerscheinstelle der Kursteilnahme zustimmen.