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Weitere Hinweise

Ist aufgrund von Alkohol- oder Drogenauffälligkeit eine MPU erforderlich, kann es sein, dass neben einer psychologischen Aufarbeitung auch eine Abstinenz notwendig ist. In diesem Fall muss die Abstinenz nachgewiesen werden. Weitere Hinweise zur Notwendigkeit, Umfang und Form von Abstinenznachweisen erhalten Sie bei seriösen Beratungsstellen (siehe Beratung - Sperrfrist sinnvoll nutzen).

Wurde Ihre Fahrerlaubnis aufgrund einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung entzogen, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar zwingende Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, unabhängig von einer etwa geforderten MPU. Ein besonderes Aufbauseminar wird erforderlich, wenn dem Entzug ein Alkoholdelikt oder die Verkehrsteilnahme unter anderen berauschenden Mitteln vorausgegangen war. Beachten Sie bitte, dass eine noch nicht vollständig abgelaufene Probezeit nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis weiterläuft.

Unter Umständen ist auch die Fahrerlaubnisprüfung für die beantragte(n) Fahrerlaubnisklasse(n) erneut abzulegen. Die Führerscheinstelle ordnet eine neue Führerscheinprüfung an, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Sie nicht mehr über die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs verfügen. Diese können zusätzlich zu den vorgenannten Eignungszweifeln unter anderem durch eine längere Zeit des Nichtbesitzes der entsprechenden Fahrerlaubnis entstehen (mangelnde Fahrpraxis) und nicht im Rahmen der MPU abgeklärt werden.

Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der entsprechenden Verordnung (BKrFQV), wenn Sie gewerbliche Fahrten mit Lkw oder Bus durchführen wollen. Unter Umständen ist der Nachweis der Grundqualifikation oder der Weiterbildung erforderlich, dessen Erwerb Sie zeitsparend parallel zur MPU-Vorbereitung betreiben können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle und Ihrer örtlich zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer).

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