Navigation und Service

HinweisCookies

Diese Webseite verwendet Cookies. Diese dienen der Zwischenspeicherung bei Bestell- oder Anmeldevorgängen. Nicht erfasst werden Daten wie Nutzungshäufigkeit oder Verhaltensweisen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.

OK

Laborbefunde und Abstinenzbelege

Bei Fragestellungen zum Thema Drogenkonsum ist in der Regel Drogenabstinenz zu fordern. Es kann sein, dass zusätzlich Alkoholabstinenz gefordert wird.

Für Drogenabstinenz bestehen Nachweismöglichkeiten im Blut, Urin und Haar. Nachgewiesen werden können Drogen, Drogenersatzstoffe wie Codein und Diazepam und deren Abbauprodukte.

  • Bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr wird der Nachweis über Blut (zum Nachweis einer akuten Drogenbeeinflussung) und teilweise über Urin gewählt.
  • Urin-Drogenscreening am Tag der Begutachtung
    Bei einer Begutachtung wegen Drogen wird am Untersuchungstag immer ein Drogenscreening im Urin als ergänzender Beleg einer bereits im Vorfeld hinreichend plausibel belegten Drogenabstinenz durchgeführt. Das gehört zum Untersuchungsumfang.
  • Drogenfreiheitsbelege über geforderte Zeiträume
    Beachten Sie bitte, dass das Ende des Zeitraumes der belegten Drogenfreiheit und der MPU-Termin möglichst zeitnah organisiert werden sollten.

Schließen Sie rechtzeitig vor einer MPU einen Vertrag über Drogenscreenings aus Urin ab, bei dem zuverlässig forensische Bedingungen eingehalten werden. Damit können Sie bei der MPU Drogenfreiheit belegen.
Wenn es möglich ist, einen Drogenfreiheitsbeleg durch eine Haaranalyse zu führen, dann kann das bei der MPU eingesetzt werden.

Warum werden Laboranalysen zum Beleg der Drogenfreiheit im Urin durchgeführt?

Solche Analysen werden gewählt, um zu prüfen, ob Drogenkonsum vorgelegen hat und welche Drogen konsumiert wurden. Ein Nachweis von Drogen und deren Abbauprodukten im Urin ist länger möglich, weil sich im Urin solche Stoffe konzentrieren. Das liegt daran, dass die Nieren permanent Blut filtern und alles herauslösen, was dem Körper schaden kann. Dabei wird das Blut immer wieder gefiltert und alle Drogenabbauprodukte werden letztlich in einer kleinen Flüssigkeitsmenge – also konzentriert – als Urin ausgeschieden.

Laboranalysen zum Beleg der Drogenfreiheit im Haar können eingesetzt werden, um in die Vergangenheit zu schauen. Haaranalysen können bei bestimmten Substanzen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden und es kann sein, dass Haarbehandlungen (zum Beispiel Bleichen und Färben) dazu führen, dass eine Verwertbarkeit gar nicht mehr möglich ist.

Klären Sie rechtzeitig vor einer MPU, ob man mit einer Haaranalyse bei Ihnen für die Vergangenheit Drogenfreiheit nachweisen kann. Man muss im Einzelfall überlegen, ob sich die Investitionen lohnen.

Um den Abstinenzbeleg sicher in einem Gutachten verwerten zu können, müssen bei den Laboranalysen forensische Bedingungen eingehalten werden, das heisst die Probengewinnung (Haar, Urin) darf nur durch speziell qualifiziere Ärzte und deren Mitarbeiter durchgeführt werden und das Labor, welches die Analyse durchführt, muss nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke nach den Standards der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) akkreditiert sein. Sie können solche sicheren Analysen zum Beispiel bei den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (MPU-Stellen) durchführen lassen.

Bitte beachten Sie, dass Abstinenzbelege kein „Beweis“ für Ihre Fahreignung sind, sondern nur Ihrer Abstinenzangabe nicht widersprechen und damit ein Baustein für eine positive MPU sein können.

zurück zur Übersichtseite