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Fortgeschrittene Drogenproblematik

Von einer fortgeschrittenen Drogenproblematik müssen Gutachter ausgehen, wenn ein missbräuchlicher Konsum von Suchtstoffen (Schädlicher Gebrauch nach ICD-10), ein polyvalentes Konsummuster (verschiedene Drogen, auch gleichzeitig) oder der Konsum hoch suchtpotenter Drogen vorgelegen hatte. Die Kriterien für eine Drogenabhängigkeit dürfen nicht erfüllt sein.

Für ein positives Gutachten sollten Sie über ein ausreichendes Maß an Selbstvertrauen, Selbstsicherheit und Durchsetzungsvermögen verfügen, um auch in belastenden oder verführenden Situationen auf Drogen verzichten zu können. Auch sollten Sie sich von der Drogenszene, zum Beispiel durch einen neuen Freundeskreis oder Umzug, distanziert haben und bereits positive Erfahrungen mit dem Drogenverzicht gemacht haben, sodass ein zukünftiger Verzicht wahrscheinlich ist. Ihre Drogenabstinenz sollte länger als ein Jahr bestehen.

Zur Dauer von Abstinenzbelegen bei fortgeschrittener Drogenproblematik:

  • Ein Jahr nach Abschluss einer suchttherapeutischen Maßnahme.
  • Bei einer ambulanten Maßnahme im Anschluss noch mindestens ein halbes Jahr, insgesamt mindestens ein Jahr Abstinenz – der letzte Konsum liegt länger als ein Jahr zurück.
  • Bei Teilnahme an einer ambulanten Langzeitmaßnahme (inklusive der ambulanten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr – zwölf Monate seit Beginn der Therapie.

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