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Drogengefährdung

Von einer Drogengefährdung müssen Gutachter ausgehen, wenn häufiger oder gewohnheitsmäßig ausschließlich Cannabis konsumiert wurde und/oder nur gelegentlich eine Droge mit einer höheren Suchtpotenz und Gefährlichkeit als Cannabis. Von einem ausschließlich gelegentlichen Cannabiskonsum können Gutachter ausgehen, wenn tatsächlich keine Hinweise für eine andere Problematik sprechen.

Sie sollten sich aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus dafür entschieden haben, zukünftig auf jeden Drogenkonsum – auch unabhängig vom Führen eines Kraftfahrzeuges – zu verzichten und motiviert sein, den Drogenverzicht dauerhaft beizubehalten. Sie sollten Angaben zum Zeitpunkt und den Gründen für Ihren Entschluss, zukünftig keine Drogen mehr zu konsumieren, machen können. Idealerweise können Sie von positiven Erfahrungen, die Sie seit Beginn des Drogenverzichts gesammelt haben, berichten.

Der vorliegende drogenfreie Zeitraum muss vor dem Hintergrund Ihres früheren Konsums und Ihrer Motivation als bereits ausreichend lang bewertet werden können. Daher müssen die Abstinenzbelege immer unter forensischen Bedingungen gewonnen werden. Zur Dauer der zu fordernden Abstinenz bei Drogengefährdung:

  • Die Dauer des Drogenverzichts sollte zum Zeitpunkt der Begutachtung bereits sechs Monate betragen.
  • Soweit der Drogenkonsum aber über einen langen Zeitraum stattgefunden hat (zum Beispiel über Jahre regelmäßiger Cannabiskonsum), ist erst durch einen längeren Abstinenzzeitraum eine günstige Voraussetzung für die Stabilität der Verhaltensänderung gegeben.

Der Drogenverzicht wird durch die Ergebnisse geeigneter Urin- oder Haaranalysen bestätigt, die unter forensischen Bedingungen gewonnen wurden.

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