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Drogenabhängigkeit

Von einer Drogenabhängigkeit müssen Gutachter ausgehen, wenn Sie bereits eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare (in der Regel suchttherapeutisch unterstützte) Maßnahme durchgeführt haben.

Es kann auch sein, dass bei der Begutachtung eine entsprechende Feststellung getroffen werden muss, weil innerhalb der letzten zwölf Monate entsprechende Befunde vorgelegen haben.

Bei einer Drogenabhängigkeit müssen Gutachter feststellen können, dass eine angemessene Problembewältigung zu einer stabilen Abstinenz geführt hat. Es wird auch Alkoholverzicht gefordert. Hierzu ist es wichtig, dass Sie Ihre Drogenabhängigkeit und die ihr zu Grunde liegende Problematik – in der Regel mit suchttherapeutischer Unterstützung – überwunden haben. Sie sollten zur Aufrechterhaltung Ihrer drogenabstinenten Lebensweise motiviert sein. Ihre Abstinenz kann als stabil eingeschätzt werden, wenn sie durch Ihre Kompetenzen und Ihr soziales Umfeld gestützt werden und länger als ein Jahr besteht. Sie sollten Angaben zum Zeitpunkt und den Umständen Ihres Abstinenzentschlusses machen können und über Veränderungen zu Beginn und im Verlauf der Abstinenz berichten können.

Zur Dauer von Abstinenzbelegen bei Drogenabhängigkeit:

  • Nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung ein Jahr (Nachsorgekontakte zählen nicht zur Entwöhnungszeit).
  • Bei längerer Abstinenz vor einer Therapie – anschließend noch mindestens sechs Monate Abstinenz – die Gesamtdauer der Abstinenz (inklusive etwaiger Klinikaufenthalten) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr – nie unter einem Jahr.
  • Bei einer ambulanten Langzeitmaßnahme muss der Zeitraum der nachgewiesenen Abstinenz – inklusive ambulanter Therapie – nennenswert länger als ein Jahr sein, davon mindestens zwölf Monate seit Beginn der Therapie.
  • Wurde keine Therapie durchgeführt, muss die Abstinenz nennenswert länger als ein Jahr sein.

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