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Fortgeschrittene Alkoholproblematik

Von einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik müssen Gutachter ausgehen, wenn Ihr früheres Alkoholtrinkverhalten wiederholt und deutlich nachteilige Konsequenzen für Sie gehabt hat oder Sie nicht zuverlässig zu einem kontrollierten Alkoholkonsum in der Lage sind. Davon ist beispielsweise auszugehen, wenn Sie auch nach schweren Konflikten, die mit ihrem Alkoholkonsum in Verbindung standen, ihren Konsum nicht reduziert haben. Oder wenn Sie die MPU bereits einmal bestanden hatten und erneut mit Alkohol aufgefallen sind.

In solchen Fällen ist für das Bestehen der MPU ein konsequenter und nachvollziehbarer Verzicht auf Alkohol erforderlich. Sie sollten motiviert sein, auch zukünftig vollständig auf Alkohol zu verzichten. Wichtig ist, dass Sie bereits positive Erfahrungen mit Ihrem Alkoholverzicht gemacht haben, die Sie weiter motivieren, abstinent zu leben. Sie sollten in ausreichendem Maße Selbstvertrauen und Selbstsicherheit haben, um auch in belastenden Situationen auf Alkohol verzichten zu können.

Wie lang muss bei einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik (ohne dass von einer Alkoholabhängigkeit auszugehen ist) die Abstinenz für eine MPU belegt werden?

  • Von einem ausreichend langen Alkoholverzicht kann in der Regel nach einem Jahr ausgegangen werden, jedoch nicht unter sechs Monaten.
  • Für den Zeitraum der angegeben Abstinenz sollen Laborbefunde (EtG) vorliegen.

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