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Alkoholgefährdung

Von einer Alkoholgefährdung müssen Gutachter ausgehen, wenn bei Ihnen eine überdurchschnittliche Giftfestigkeit (Gewöhnung) gegenüber Alkohol vorlag, das heißt Sie konnten überdurchschnittliche Mengen Alkohol vertragen oder haben über einen längeren Zeitraum unkontrolliert Alkohol getrunken. Auch wenn Sie Alkohol getrunken haben, um negative Stimmungen los zu werden oder zu entspannen, spricht man von Alkoholgefährdung. In diesen Fällen sollten Sie IhrTrinkverhalten seit einem längeren Zeitraum bereits deutlich reduziert haben. Für den Erhalt eines positiven Gutachtens ist es wichtig, dass Sie Ihr früheres Konsumverhalten als problematisch einschätzen und motiviert sind, auch zukünftig nicht mehr so viel zu trinken.

Idealerweise haben Sie die Bedingungen, die ihr früheres Trinkverhalten ausgelöst haben erkannt und eliminiert. Auch sollten Sie ausreichend positive Erfahrungen mit Ihrem neuen Umgang mit Alkohol gemacht haben und sollten wissen, wie Sie einen übermäßigen Alkoholkonsum zukünftig vermeiden.

Wie lange muss ein kontrollierter Alkoholkonsum bestehen?

  • Es soll bereits zur Gewohnheitsbildung in der Verhaltensänderung gekommen sein – in der Regel ist ein mehrmonatiger Zeitraum zu fordern – in der Begutachtung wird die Veränderung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gefordert.
  • Wenn Sie aktuell eine Trinkpause einhalten, die zeitlich begrenzt ist, sollten Sie eindeutige Vorstellungen haben, wie Sie, bei erneutem Alkoholkonsum, dauerhaft nur noch kontrolliert konsumieren.
  • Wenn es Ihnen möglich ist, kontrolliert mit Alkohol umzugehen, sollten Sie das inzwischen ausreichend lange erprobt haben (in der Regel ein halbes Jahr). Wenn Sie bei der Möglichkeit eines kontrollierten Alkoholkonsums aus anderen Gründen dennoch auf Alkohol verzichten wollen (dauerhaft oder als vorübergehende Trinkpause), dann sollte auch diese Veränderung über einen Zeitraum von einem halben Jahr belegbar sein. Auch bei einer vorübergehenden Trinkpause sollten Sie nachvollziehbare Strategien haben, dass Sie bei einem erneuten Alkoholkonsum künftig nur noch kontrolliert Alkohol trinken werden.

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