HinweisCookies
Diese Webseite verwendet Cookies. Diese dienen der Zwischenspeicherung bei Bestell- oder Anmeldevorgängen. Nicht erfasst werden Daten wie Nutzungshäufigkeit oder Verhaltensweisen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 5/2016 wurden die Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2015 (RAP Stra 15) bekanntgegeben. Das BMVI hat zusammen mit der BASt eine Prozessbeschreibung zu dem Verfahren der Anerkennung nach RAP Stra 15 erstellt, die im Rahmen der Bund / Länder-Dienstbesprechung „Straßenbautechnik“ mit den anerkennenden Landes-behörden abgestimmt worden ist.
Die Aufgabe der Durchführung der bundesweiten Ringversuche nach einheitlichen Qualitätskriterien ist der BASt übertragen worden. Für die bundesweiten Ringversuche gilt der Grund-satz, dass jede anerkannte RAP Stra Prüfstelle einmal im Zeitraum von fünf Jahren in jedem Fachgebiet, für das Sie anerkannt ist, an einem Ringversuch teilnehmen muss. Dabei werden schwerpunktmäßig die Prüfverfahren behandelt, die in den Prüfverfahrenslisten für Kontrollprüfungen angegeben sind.
Die Aufforderung an die Prüfstellen zur Teilnahme an den Ringversuchen erfolgt in Abstimmung mit den anerkennenden Landesbehörden sowie in deren Auftrag durch die BASt. Mit der BASt wird sodann ein zivilrechtlicher Vertrag über die Teilnahme an den Ringversuchen geschlossen.
Die anzuwendenden Prüfverfahren innerhalb eines Fünf-Jahreszeitraums werden von der BASt in Abstimmung mit den anerkennenden Landesbehörden und dem BMVI festgelegt. Die Reihenfolge der Fachgebiete wird von der BASt bestimmt.
Für die Periode 2 (2020 bis 2024) ist die Reihenfolge der Fachgebiete und die anzuwendenden Prüfverfahren unten genannt. Für die nachfolgenden Fünf-Jahreszeiträume erfolgt die Veröffentlichung jeweils zu Beginn der Jahre 2025, 2030 usw. (Perioden 3, 4 usw.).
Zur Vermeidung häufig auftretender Fehler bei Ringversuchen ist eine entsprechende Checkliste in den Anlagen zu finden.
Die Ringversuche werden fachgebietsweise von allen Teilnehmern im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Prüfverfahren | Regelwerke |
---|---|
Rohdichte von Asphalt | TP Asphalt-StB, T. 5 |
Herstellung von Marshall-Probekörpern | TP Asphalt-StB, T. 30 |
Raumdichte von Asphalt-Probekörpern | TP Asphalt-StB, T. 6 |
Bindemittelgehalt | TP Asphalt-StB, T. 1 |
Prüfverfahren | Regelwerke |
---|---|
Widerstand gegen Zertrümmerung von groben Gesteinskörnungen: LA-Prüfverfahren | DIN EN 1097-2, Ab-schnitt 5, TP Gestein-StB, T. 5.3.1.1 und 5.3.1.2 |
Prüfverfahren | Regelwerke |
---|---|
Nadelpenetration | DIN EN 1426 |
Kraft – Duktilität und Formänderungsarbeit | DIN EN 13589 DIN EN 13703 TL Bitumen-StB 07/13, Abschnitt 5.2 |
Prüfverfahren | Regelwerke |
---|---|
Nadelpenetration | DIN EN 1426 |
Verformungsverhalten im Dynamischen Scherrheometer (DSR) | DIN EN 14770 TL Bitumen-StB 07/13, Abschnitt 5.3 |
Elastische Rückstellung von modifizierten Bitumen | DIN EN 13398 |
Prüfverfahren | Regelwerke |
---|---|
Konsistenz: Verdichtungsmaß | DIN EN 12350-4, TP Beton-StB, Abschnitte 3.2.2.2 und 4.2.3.1 |
Prüfverfahren | Regelwerke |
---|---|
Haftzugfestigkeit von Dünnen Asphaltdeckschichten | TP Asphalt-StB, Teil 48B |
Prüfverfahren | Regelwerke |
---|---|
Proctordichte und optimaler Wassergehalt | DIN EN 13286-2 TP Gestein-StB, T. 8.1.1TP Beton-StB, Abschnitte 3.1.2.2 oder 3.1.2.3 bis 3.1.2.6 |
Fachgebiet H: Ein-Punkt-Proctor mit vorgegebenem Wassergehalt – zusammen mit Fachgebiet I
Prüfverfahren | Regelwerke |
---|---|
Proctordichte und optimaler Wassergehalt | DIN EN 13286-2 TP Gestein-StB, T. 3.2.3 |
Fachgebiet I: Ein-Punkt-Proctor mit vorgegebenem Wassergehalt – zusammen mit Fachgebiet H
Prüfverfahren | Regelwerke |
---|---|
Proctordichte und optimaler Wassergehalt | DIN 18127 TP BF-StB, T. B 6.1 |
Bestimmung der Korndichte | DIN 18124 DIN EN ISO 17892-3 TP BF-StB, T. B 3 |
Fachgebiet A: Ein-Punkt-Proctor mit vorgegebenem Wassergehalt
Übersicht über die Ringversuche 2018 und 2019 (Periode 1)
Die BASt erhält für die Planung, Organisation und Durchführung der Ringversuche eine pauschale Vergütung in Höhe von 590 Euro pro Fachgebiet und Prüfstelle. Diese Vergütung ist von der Mehrwertsteuer befreit.
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Ringversuchsleitung
Franz Bommert
Telefon: 02204 43-7302
Betreuungsausschuss
Fachgebiet A, D, I
N.N.
Fachgebiet BB, BE, F, G
Franz Bommert
Telefon: 02204 43-7302
Fachgebiet E, H
Wolfgang Roßbach
Telefon: 02204 43-7212
Organisation der Ringversuche
Ute Marx
Telefon: 02204 43-7313
Ringversuch@bast.de