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Ankündigung über Ringversuche zur Überprüfung der Arbeitsweise der RAP Stra-Prüfstellen
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 5/2016 wurden die Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2015 (RAP Stra 15) bekanntgegeben. Das BMVI hat zusammen mit der BASt eine Prozessbeschreibung zu dem Verfahren der Anerkennung nach RAP Stra 15 erstellt, die im Rahmen der Bund / Länder-Dienstbesprechung „Straßenbautechnik“ mit den anerkennenden Landesbehörden abgestimmt worden ist.
Die Aufgabe der Durchführung der bundesweiten Ringversuche nach einheitlichen Qualitätskriterien ist der BASt übertragen worden. Für die bundesweiten Ringversuche gilt der Grundsatz, dass jede anerkannte RAP Stra-Prüfstelle einmal im Zeitraum von fünf Jahren in jedem Fachgebiet, für das Sie anerkannt ist, an einem Ringversuch teilnehmen muss. Dabei werden schwerpunktmäßig die Prüfverfahren behandelt, die in den Prüfverfahrenslisten für Kontrollprüfungen angegeben sind.
Die Aufforderung an die Prüfstellen zur Teilnahme an den Ringversuchen erfolgt in Abstimmung mit den anerkennenden Landesbehörden sowie in deren Auftrag durch die BASt.
Die anzuwendenden Prüfverfahren innerhalb eines Fünf-Jahreszeitraums werden von der BASt in Abstimmung mit den anerkennenden Landesbehörden und dem BMVI festgelegt. Die Reihenfolge der Fachgebiete wird von der BASt bestimmt.
In dem ersten Fünf-Jahreszeitraum von 2015 bis 2019 (Periode 1) müssen bis auf das Fachgebiet G (Asphalt) die Ringversuche in allen anderen Fachgebieten in den Jahren 2018 und 2019 durchgeführt werden. Die anzuwendenden Prüfverfahren in den Jahren 2018 und 2019 sind unten genannt. Für die nachfolgenden Fünf-Jahreszeiträume erfolgt die Veröffentlichung jeweils zu Beginn der Jahre 2020, 2025 usw. (Perioden 2, 3 usw.).
Zur Vermeidung häufig auftretender Fehler bei Ringversuchen ist eine entsprechende Checkliste in den Anlagen zu finden.
Die Ringversuche werden fachgebietsweise von allen Teilnehmern im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Prüfverfahren | Regelwerke |
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Rohdichte Füller (nur Fachgebiet D) | DIN EN 1097 – 7, TP Gestein-StB, Teil 3.2.2 |
Korngrößenverteilung (Fachgebiete D und I) | DIN EN 933-1, TP Gestein-StB, Teil 4.1.2 |
Kornformkennzahl von groben Gesteinskörnungen (nur Fachgebiet D) | DIN EN 933-4 |
Prüfverfahren | Regelwerke |
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Wassergehalt von Bitumenemulsionen | DIN EN 1428 |
Rückgewinnung des Bindemittels | DIN EN 13074-1 |
Elastische Rückstellung | DIN EN 13398 |
Erweichungspunkt Ring und Kugel | DIN EN 1427 |
Prüfverfahren | Regelwerke |
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Korngrößen- beziehungsweise Stückgrößenverteilung für Gesteinskörnungsgemische | DIN 52098, TP Gestein-StB, Teil 4.1.2, TP Beton-StB, Abschnitt 3.1.1.1 beziehungsweise 4.1.4.4 |
Probekörperherstellung | DIN EN 13286-50 (in Anlehnung), TP Beton-StB, Abschnitt 3.1.3.3 |
Druckfestigkeit | DIN EN 12390-3, TP Beton-StB, Abschnitt 3.1.3 |
Hinweis: Prüfstellen mit dem Fachgebiet H, die keine Anerkennung im Fachgebiet A haben, werden wegen dem Teilbereich „Bodenverfestigungen“ außerdem kostenneutral in den Ringversuch im Fachgebiet A (2019) einbezogen.
Prüfverfahren | Regelwerke |
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Druckfestigkeit | DIN EN 12390-3, TP Beton-StB, Abschnitt 4.2.4.1 |
Prüfverfahren | Regelwerke |
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Wassergehalt | DIN EN ISO-17892-1, TP BF-StB, Teil B 1.1 |
Zustandsgrenzen | DIN EN ISO 17892-12, TP BF-StB, Teil B 2.1 |
Korngrößenverteilung | DIN EN ISO 17892-4, TP BF-StB, Teil B 5.1 |
Hinweis: Prüfstellen mit dem Fachgebiet H, die keine Anerkennung im Fachgebiet A haben, werden in den Ringversuch einbezogen.
Prüfverfahren | Regelwerke |
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Nadelpenetration | DIN EN 1426 |
Erweichungspunkt RuK | DIN EN 1427 |
Brechpunkt nach Fraaß | DIN EN 12593 |
Beständigkeit gegen Verhärtung Teil 1: RTFOT-Verfahren | DIN EN 12607-1 |
Elastische Rückstellung von modifizierten Bitumen | DIN EN 13398 |
Prüfverfahren | Regelwerke |
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Brechwert | DIN EN 13075-1 |
Ausflusszeit | DIN EN 12846-1 |
Haftverhalten | DIN EN 13614 |
Wassergehalt bei Bitumenemulsionen | DIN EN 1428 |
Rückgewinnung des Bindemittels | DIN EN 13074-1 |
Elastische Rückstellung | DIN EN 13398 |
Erweichungspunkt Ring und Kugel | DIN EN 1427 |
Die BASt erhält für die Planung, Organisation und Durchführung der Ringversuche eine pauschale Vergütung in Höhe von 570 Euro pro Fachgebiet und Prüfstelle. Diese Vergütung ist von der Mehrwertsteuer befreit.