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Anerkennung von Prüf- und Kalibrierstellen im Bereich Straßenbau

Anerkennung von sachverständigen Stellen für die Prüfung von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR-Gutachterstellen)

AKR-Gutachterstellen nach dem geltenden Regelwerk (ZTV Beton-StB, TL Beton-StB) erstellen Gutachten zum Nachweis der Eignung eines Gesteinskörnungsvorkommens beziehungsweise einer konkreten Betonzusammensetzung hinsichtlich der Vermeidung einer betonschädigenden AKR. Des Weiteren erstellen AKR-Gutachterstellen Schadensgutachten im Falle des Verdachts einer schädigenden AKR auf Bundesautobahnen.

Diese Richtlinie beschreibt die Anerkennung von privaten AKR-Gutachterstellen im Sinne des Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nummer 04/2013. Hierin sind die Grundsätze, Voraussetzungen und Anforderungen an Prüfstellen für AKR-Gutachten für Betonzusammensetzungen und grobe Gesteinskörnungen im Betonstraßenbau festgelegt.

Janin Kuhnsch
Telefon: 02204 43-7210

Anerkennung von Kalibrierstellen für elektromagnetische Schichtdickenmessgeräte

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nummer 24/2012 vom 29.11.2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Obersten Straßenbaubehörden der Länder um Beachtung der Ausgabe 2012 der Technischen Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau (TP D-StB 12) gebeten und im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfohlen, diese Technischen Prüfvorschriften auch bei Baumaßnahmen ihres Zuständigkeitsbereiches anzuwenden. Danach darf die jährliche Kalibrierung von elektromagnetischen Schichtdickenmessgeräten nur durch eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen anerkannte Kalibrierstelle erfolgen.
Seitens der BASt werden zunächst nur Hersteller von elektromagnetischen Schichtdickenmessgeräten und anerkannte Kalibrierstellen für das Ebenheitsmesssystem (Planograph) oder für SRT-Pendelgeräte für die Kalibrierung von elektromagnetischen Schichtdickenmessgeräten anerkannt.

Franz Bommert
Telefon: 02204 43-7302

Privatrechtliche Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau

Die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau erfolgt durch die Oberste Straßenbaubehörde des zuständigen Bundeslandes. Sie wird nach den "Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra)" durchgeführt.
Die BASt hat den Vorsitz der Kommission.

Franz Bommert
Telefon: 02204 43-7302

RAP Stra
E-Mail: rap_stra@bast.de

Listen der anerkannten Prüfstellen, die nach RAP Stra 15 bundesweit tätig werden können (siehe ARS 05/2016 (PDF, 602KB)):

Liste der Prüfstellen der Straßenbauverwaltungen in HE, NW, RP und ST:

Listen der Prüfverfahren:

Vordrucke der RAP Stra 15:

Einzureichende Unterlagen

Anerkennung von PÜZ--Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungs-Stellen nach Bauproduktengesetz

Die Beratung der Anträge auf Anerkennung erfolgt im Sachverständigenausschuss beim DIBt. Sie wird nach der "Verordnung über die Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem Bauproduktengesetz (BauPG - PÜZ - Anerkennungsverordnung)" durchgeführt.
Die BASt hat den Vorsitz im Sachverständigenausschuss zum Zweck der Beratung von Anträgen auf Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen, Verkehrswegebau (SVA PÜZ-4-Verkehrswegebau).
Franz Bommert
Telefon: 02204 43-7302

Anerkennung von Kalibrierstellen für Fallgewichtsgeräte

Gemäß den TP BF-StB Teil B 8.3, Ausgabe 2012 sowie den TP Gestein-StB Teil 8.2.1, Ausgabe 2012, ist das leichte bzw. mittelschwere Fallgewichtsgerät gemäß der Kalibriervorschrift TP BF-StB Teil B 8.4, Ausgabe 2016, jährlich zu kalibrieren.

Die Kalibrierung darf nur durch eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen anerkannte Kalibrierstelle erfolgen.

Dr. Dirk Jansen
Telefon: +49 (0)2204 43 7600

Anerkennung von Kalibrierstellen für Ebenheitsmessgeräte (Berührende Messungen)

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nummer 02/2007 vom 31. Januar 2007 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Obersten Straßenbaubehörden der Länder um Beachtung der Ausgabe 2007 der TP Eben - Berührende Messungen gebeten und im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfohlen, diese Technischen Prüfvorschriften auch bei Baumaßnahmen ihres Zuständigkeitsbereiches anzuwenden. Danach darf die jährliche Kalibrierung von Ebenheitsmessgeräten für berührende Messungen nur noch durch eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen anerkannte Kalibrierstelle erfolgen.

Christian Gottaut
Telefon: 02204 43-7508

Anerkennung von Kalibrierstellen für SRT-Pendelgeräte und Ausflussmesser (Moore)

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 29/2021 vom 17. August 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Obersten Straßenbaubehörden der Länder um Einführung der überarbeiten TP Griff-StB, Ausgabe 2021 gebeten und im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfohlen, diese Technische Prüfvorschrift auch für Griffigkeitsmessungen in deren Zuständigkeitsbereich anzuwenden.

Entwicklungen auf europäischer Ebene aber auch Erkenntnisse aus der langjährigen Anwendung der Technischen Prüfvorschriften hatten eine Überarbeitung der TP Griff-StB (SRT) erforderlich gemacht. Neben der Umstellung des Gleitkörpers auf den europäischen Slider 57 wurde auch die Ermittlung des Messwertes vereinheitlicht, der nunmehr immer aus drei aufeinander folgenden, gleichen Ablesewerten gebildet wird. Hieraus resultiert eine Anpassung des Messprotokolls.

Die jährliche Kalibrierung des Griffigkeitsmessgerätes (SRT) und die Funktionsprüfung des Rauheitsmessgerätes (Ausflussmesser nach Moore, gemäß DIN EN 13036-3) darf weiterhin nur durch eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen anerkannte Kalibrierstelle erfolgen.

André Meyer
Telefon: 02204 43-7510

Domenic Clauß
Telefon: 02204 43-7505

E-Mail: SRT@bast.de