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Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen (TLS)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stattet Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) in kritischen Bereichen mit Verkehrserfassungs- und -beeinflussungsanlagen aus. Es dürfen im Bereich der Bundesfernstraßen nur Ausrüstungen installiert werden, die den Anforderungen dieser Technischen Lieferbedingungen entsprechen. Die TLS sind außerdem Bestandteil der Ausschreibungen.

Mit den TLS wird das Ziel verfolgt, Funktionen und Schnittstellen einheitlich festzulegen, so dass die Geräte auch unterschiedlicher Hersteller vom Leistungsumfang her weitgehend identisch und damit auch im Wettbewerb miteinander vergleichbar sind.

Außerdem soll ermöglicht werden, bestehende Streckenstationen durch Hinzufügen weiterer Datenerfassungs-/Datenausgabegeräte (beispielsweise zur Verkehrsdatenerfassung, zur Wechselverkehrszeichensteuerung) zu erweitern oder weitere Streckenstationen an eine Unterzentrale anzuschließen, ohne dass hierdurch bereits vorhandenen Einrichtungen umgerüstet werden müssen und ohne dass dabei die Straßenbauverwaltung bei der Auftragsvergabe an den Hersteller der bereits vorhandenen Streckenausrüstung gebunden ist.

In den TLS sind die notwendigen Festlegungen für die Streckenstationen enthalten. Darüber hinaus sind Beschreibungen von Funktionen und Zusammenhängen des Gesamtsystems aufgenommen worden.

Bezug der TLS

  • Die aktuelle Fassung der TLS, die Ausgabe 2012, kann kostenfrei heruntergeladen werden: TLS 2012