Navigation und Service

HinweisCookies

Diese Webseite verwendet Cookies. Diese dienen der Zwischenspeicherung bei Bestell- oder Anmeldevorgängen. Nicht erfasst werden Daten wie Nutzungshäufigkeit oder Verhaltensweisen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.

OK

Kindersicherheit im Auto

Das Foto zeigt die Titelseite der Broschüre "Kindersicherheit im Auto"

In Deutschland müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in einem für das Kind geeigneten Kindersitz im Auto gesichert werden. 87 Prozent aller Kinder fahren heute innerorts gesichert mit, bei den Kindern bis zu einem Alter von fünf Jahren sind es 93 Prozent. Untersuchungen zeigen jedoch, dass nur 35 Prozent der Kinder richtig im Kinderrückhaltesystem gesichert sind.

Grundsätzlich dürfen Kinder nur in zugelassenen Kindersitzen mitgenommen werden. Gültig sind derzeit die UNECE-Regelung 44/03 oder 44/04 und die UNECE-Regelung 129. Eine entsprechende Kennzeichnung muss am Kindersitz angebracht sein.

Eine Broschüre der BASt gibt einen aktuellen Überblick über die verschiedenen Systeme.

Bezug

Die Broschüre ist in gedruckter Form, kostenfrei erhältlich bei:

Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Info
E-Mail: info@bast.de

oder als Download: Broschüre (PDF, 3MB)

  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de