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Fußgängerüberwege an Kreisverkehren und Streckenabschnitten

Überquerungsanlagen sollen mögliche Gefährdungen für Fußgänger entschärfen, die bei der Querung entstehen können. Bei der Anlage von Fußgängerüberwegen (FGÜ) an Kreisverkehren zeigt sich in der Realität eine unterschiedliche Anordnungspraxis, auch aufgrund der unterschiedlichen Vorgaben von der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beispielsweise den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen. Im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurden deshalb der Einsatz und die Verkehrssicherheit von FGÜ sowie das Verhalten der Verkehrsteilnehmer an FGÜ untersucht.

Eine Frau überquert einen Kreisverkehr ohne Fußgängerüberweg an der Überquerungsstelle. Kreisverkehr ohne Fußgängerüberweg an der Überquerungsstelle (Bild: Planungsgemeinschaft Verkehr - PGV-Alrutz)

Aufgabenstellung

Überquerungsanlagen sollen mögliche Gefährdungen für Fußgänger entschärfen, die beim Queren von Fahrbahnen entstehen können. Für die Anordnung eines FGÜ ist entsprechend der StVO und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von FGÜ (R-FGÜ) eine sorgfältige Einzelfallprüfung vorzunehmen. Hingegen werden in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 2006 und weiteren technischen Regelwerken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. grundsätzlich für Überquerungsstellen an allen Kreisverkehrsarmen FGÜ empfohlen. Aus bisherigen Untersuchungen kann jedoch die grundsätzliche Empfehlung für FGÜ an allen Kreisverkehrsarmen nicht abgeleitet werden, und deshalb sollte das Projekt dieser Frage sowie der Untersuchung der Verkehrssicherheit von FGÜ an Streckenabschnitten nachgehen. Mit der Durchführung wurde die Planungsgemeinschaft Verkehr – PGV-Alrutz beauftragt.

Untersuchungsmethode

In der Darstellung des Erkenntnisstands zu FGÜ an Kreisverkehren, Streckenabschnitten und Hauptarmen unsignalisierter Knotenpunkte wurde die Praxis der Länder bei der Anordnung von FGÜ zusammengestellt. Für die Unfallanalysen wurden über 250 Überquerungsstellen an Kreisverkehren und knapp 150 Überquerungsstellen an Streckenabschnitten und Hauptarmen unsignalisierter Knotenpunkte analysiert. Hierbei wurden die Stärken des Fußgänger-, Rad- und Kfz-Verkehrs sowie die Anzahl an älteren Personen, Kindern, Sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Personen sowie mögliche Einflüsse baulich-betrieblicher Merkmale auf das Unfallgeschehen untersucht.

An den Kreisverkehren wurden mittels Verhaltensbeobachtungen zahlreiche Merkmale, wie das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer an den Zu- und Ausfahrten, verglichen. Besonderen Stellenwert nahm hier die Beachtung der Verkehrsregelungen ein. Zugleich wurden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge an den Kreisverkehren erfasst. Anschließend wurden etwa 600 Kfz-Führer und rund 400 Fußgänger unter anderem zu ihrer Kenntnis der Verkehrsregelungen ohne und mit FGÜ an Kreisverkehren befragt.

Ergebnisse

Die Anzahl von Unfällen mit der Beteiligung von Fußgängern an Kreisverkehren ist gering. Dennoch ist das Unfallgeschehen mit Fußgängern bei den Kreisverkehrsarmen mit FGÜ – bezogen auf die Anzahl von Querungen und Fahrleistung – insgesamt höher als ohne FGÜ. Bei Kreisverkehrsarmen mit FGÜ und gleichzeitiger eingeschränkter Erkennbarkeit und nicht ausreichenden Sichtbeziehungen (beispielsweise durch Bewuchs oder unzureichende Beleuchtung) ist das Unfallgeschehen deutlich höher. An den Kreisausfahrten ohne FGÜ fuhren viele abbiegende Fahrzeuge aus der Kreisfahrbahn bei Interaktionen mit Fußgängern – entgegen der Verkehrsregelung gemäß StVO – zuerst. Bei den Befragungen gab ein sehr hoher Anteil der Fußgänger an zu warten, bis ein sich näherndes Fahrzeug vorbeigefahren ist. Hierbei konnte auch die sehr geringe Regelkenntnis ermittelt werden. Lediglich 3 Prozent der Kfz-Führer und Fußgänger benennen für die Kreisausfahrt die Regel „Fußgänger vor Kfz“ und für die Zufahrt die Regel „Kfz vor Fußgänger“. An den Aus- und Zufahrten der Kreisverkehrsarme mit FGÜ überquerten Fußgänger in praktisch allen Fällen vor den Fahrzeugen. Obwohl in der Auswahl der Untersuchungsstellen ein Fokus auf die besonders schützenswerten Personengruppen, wie blinde und sehbehinderte Menschen, gelegt wurde, können auf Basis der Untersuchung keine empirisch belegbaren Folgerungen ermittelt werden. Bei der Messung der Geschwindigkeiten ausfahrender Fahrzeuge ohne Interaktionen mit Überquerenden zeigte sich für die Überquerungsstellen ohne FGÜ ein deutlicher Einfluss des Durchmessers der Kreisinsel. Bei Durchmessern der Kreisinsel um 15 Meter liegen die mittleren Geschwindigkeiten bei 28 bis 35 km/h, bei Durchmessern um 25 Meter bei 22 bis 32 km/h.

Es konnte gezeigt werden, dass ein sicherer Betrieb bei FGÜ an Streckenabschnitten und Hauptarmen unsignalisierter Knotenpunkte sowohl in den Regeleinsatzbereichen nach R-FGÜ als auch bei von den R-FGÜ abweichenden Verkehrsstärken möglich ist. An FGÜ mit eingeschränkter Erkennbarkeit und eingeschränkten Sichtbeziehungen ist das Unfallgeschehen jedoch höher. Die Regelbefolgung „Fußgänger vor dem Fahrzeug“ liegt bei Interaktionen lediglich bei 88 Prozent.

Folgerungen

Bei Kreisverkehrsarmen sind Fahrbahnteiler grundsätzlich zu empfehlen. Bei einer Neuanlage von FGÜ – aber auch im Bestand und in Betrieb – sind Erkennbarkeit und ausreichende Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern auch mithilfe der Aufstellung ausreichender Beleuchtung sicherzustellen. Hierbei sind der Bewuchs, Glascontainer et cetera und auch verkehrstechnische Einrichtungen, welche beispielsweise Kinder leicht verdecken können, kritisch zu überprüfen. Insgesamt besteht bei allen Verkehrsteilnehmern Aufklärungsbedarf, welche Verkehrsregeln an Überquerungsstellen an Kreisverkehren ohne FGÜ gelten. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse kann keine grundsätzliche Empfehlung für FGÜ an allen Kreisverkehrsarmen abgeleitet werden, wobei im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse unter anderem die blinden und sehbehinderten Menschen eine besondere Berücksichtigung finden sollten. Eine mögliche Erweiterung der Regeleinsatzbereiche bei FGÜ an Streckenabschnitten und Hauptarmen unsignalisierter Knoten kann nicht abgeleitet werden.

  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de

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