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Weniger Auffahrunfälle auf Bundesautobahnen durch Lkw-Notbremssysteme

Auffahrunfälle von schweren Nutzfahrzeugen und Bussen auf Autobahnen haben oftmals schwere Personen- und Sachschäden zur Folge. Notbremsassistenzsysteme können solche Unfälle verhindern oder deren Folgen mildern. Daher hat die Europäische Kommission diese Systeme für neu zugelassene Lkw verpflichtend eingeführt. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untersuchte nun, wie sich dies auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Betrachtet wurden sowohl die Entwicklung der Unfallzahlen als auch die Verletzungsschwere.

Zu sehen ist eine Bundesautobahn mit eng beieinander fahrenden Lkws AEBS haben einen positiven Effekt auf Unfallzahlen und Unfallschwere bei Auffahrunfällen von Lkw oder Bussen auf Autobahnen in Deutschland (Bild: BASt)

Aufgabenstellung

Auf Bundesautobahnen kommt es immer wieder zu schweren Auffahrunfällen, die von Güterkraftfahrzeugen oder Bussen verursacht werden. Moderne Notbremsassistenzsysteme (AEBS = Advanced Emergency Braking Systems) haben das Potenzial, viele dieser Unfälle vollständig zu vermeiden oder zumindest die Unfallfolgen abzumildern. Die Europäische Kommission hat deshalb in einem zweistufigen Verfahren die verpflichtende Ausstattung von neuen Fahrzeugtypen sowie neu zugelassenen Güterkraftfahrzeugen und Bussen mit einem Notbremssystem vorgeschrieben. Zur Ermittlung des Maßnahmeneffekts der Verordnung auf die Verkehrssicherheit führte die BASt eine ex-post-Analyse durch. Untersucht wurde dabei die Wirkung der ersten Genehmigungsstufe für neu zugelassene Fahrzeuge, die ab 1. November 2015 galt. In diesem Rahmen sollten die Auswirkungen der verpflichtenden Einführung von Notbremssystemen auf das Unfallgeschehen auf Bundesautobahnen untersucht werden.

Untersuchungsmethode

Die Auswertung des Unfallgeschehens basierte auf den Einzeldaten der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik der Jahre 2009 bis 2018. Hinzugezogen wurden fahrzeugtechnische Angaben des Kraftfahrtbundesamts. Untersucht wurden Unfälle mit Personenschaden und schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne, die von in Deutschland zugelassenen Güterkraftfahrzeugen und Bussen auf Bundesautobahnen verursacht wurden. Die Unfallszenarien Auffahrunfall, Spurverlassen-Unfall und anderer Unfall wurden voneinander abgegrenzt. Nach einer deskriptiven Analyse des Unfallgeschehens fand eine Auswertung statt, wie sich das Unfallgeschehen der Güterkraftfahrzeuge und Busse durch die verpflichtende Einführung des AEBS verändert hat.

Der Effekt der EU-Verordnung wurde mithilfe von Odds Ratios ermittelt. Dafür wurden neben der Untersuchungsgruppe 3 Vergleichsgruppen definiert, die nicht von der Maßnahme betroffen waren. So konnte der Maßnahmeneffekt um den allgemeinen Trend des Unfallgeschehens bereinigt werden. Als Analysezeitraum zur Ermittlung des Maßnahmeneffekts wurden die Jahre 2016 bis 2018 gewählt, der Vorzeitraum umfasste die Zeit von 2010 bis 2012. Die Untersuchungsgruppe beinhaltete Auffahrunfälle mit Neufahrzeugen, die im jeweiligen Untersuchungszeitraum erstmals zugelassen wurden.

Ergebnisse

Die deskriptive Analyse des Unfallgeschehens ergab, dass die Anzahl der Unfälle mit Güterkraftfahrzeugen oder Bussen als Hauptverursacher auf Autobahnen zwischen 2009 und 2018 um 6,5 Prozent angestiegen ist. Dieser Anstieg ist überproportional auf ältere Fahrzeuge zurückzuführen. Während die Unfallzahlen für Spurverlassen- und andere Unfälle nahezu konstant bis leicht rückläufig waren, konnte ein deutlicher Zuwachs an Auffahrunfällen verzeichnet werden. Die Fahrleistung der inländischen mautpflichtigen Fahrzeuge auf Bundesautobahnen war im Zeitverlauf relativ konstant. Gleichzeitig stieg der Bestand von Lkw und Zugmaschinen über 8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse im Zeitraum von 2012 bis 2018 an. Der Bestand älterer Fahrzeuge wuchs deutlich stärker als der von neueren Fahrzeugen.

Die statistische Auswertung zeigte, dass die Untersuchungsgruppe sich deutlich besser entwickelt hat als die Vergleichsgruppen. Der Maßnahmeneffekt wird auf 37 Prozent geschätzt. Aufgrund der sehr trennscharfen Eingrenzung der Untersuchungsgruppe auf Fahrzeuge, die sicher mit AEBS ausgestattet sind, und auf Auffahrunfälle, auf deren Vermeidung AEBS bestimmungsgemäß abzielt, war ein Effekt in dieser Größenordnung durchaus zu erwarten. Die Wirkung der ersten Genehmigungsstufe der EU-Verordnung mit noch verhältnismäßig geringen Anforderungen wird mit dem ermittelten Gesamteffekt allerdings vermutlich etwas überschätzt. Zum Teil erfüllten diese Fahrzeuge bereits vorzeitig das geforderte Leistungsvermögen der zweiten Genehmigungsstufe der EU-Verordnung oder gingen noch weiter darüber hinaus. Die ebenfalls untersuchte Veränderung der Unfallschwere ergab einen deutlichen Rückgang der Zahl der Unfälle mit Schwerverletzten.

Folgerungen

Im Rahmen der Untersuchung konnte die Wirksamkeit von Notbremssystemen eindrucksvoll nachgewiesen werden. Die Einführung von AEBS zeigt sichtbare positive Effekte hinsichtlich einer Reduzierung der Unfallzahlen sowie eine Reduzierung der Unfallschwere. Die Analyse zeigt allerdings auch, dass trotz AEBS nach wie vor eine große Zahl nicht vermiedener Auffahrunfälle zu verzeichnen ist. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von schweren Güterkraftfahrzeugen und Bussen sind deshalb weitergehende Maßnahmen erforderlich.

  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de

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