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Langfristige Wirksamkeit des Alkoholverbots für Fahranfänger

Rund 10 Jahre nach der Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger untersuchte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die langfristige Wirksamkeit dieser Maßnahme. Im Rahmen einer Re-Evaluation konnte ein Rückgang der alkoholbedingten Unfälle und Verkehrsverstöße nachgewiesen werden. Darüber hinaus zeigte sich, dass Verkehrsteilnehmer, für die als Fahranfänger die Null-Promille-Grenze galt, auch später seltener alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen. Die Akzeptanz der Maßnahme ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.

Das Foto zeigt ein Promillemessgerät. Das Alkoholverbot für Fahranfänger wirkt nachhaltig positiv auf das Unfallgeschehen (Bild: BASt)

Aufgabenstellung

Bereits kurz nach der Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger im Jahr 2007 wurde die Wirksamkeit der Maßnahme evaluiert. Schon damals zeigten sich Rückgänge bei alkoholbedingten Unfällen und Verkehrsverstößen sowie eine große Akzeptanz des Alkoholverbots bei den Betroffenen. Im Rahmen einer erneuten Evaluation prüfte die BASt, wie sich dieses Alkoholverbot langfristig auf das alkoholbedingte Unfallgeschehen und auf alkoholbedingte Verkehrsverstöße auswirkt. Darüber hinaus sollte festgestellt werden, wie Wissen, Einstellungen und Verhaltensabsichten der heutigen jungen Fahranfänger gegenüber dem Alkoholverbot ausfallen und wie sich diese Aspekte langfristig bei denjenigen Pkw-Fahrern entwickelt haben, die vor rund 10 Jahren erstmalig unter das Alkoholverbot fielen.

Untersuchungsmethode

Zur Untersuchung der langfristigen Wirkung des Alkoholverbots für Fahranfänger wurde ein modularer Forschungsansatz gewählt. Auf der Grundlage der amtlichen Unfallstatistik erfolgte eine Analyse der langfristigen Entwicklung der Alkoholunfälle. Dabei wurde anhand von Kohorten untersucht, wie sich das Unfallgeschehen früherer Fahranfänger langfristig entwickelt hat. Zudem wurde untersucht, wie sich der Alkoholisierten-Anteil heutiger Fahranfänger entwickelt hat. Darüber hinaus wurden anhand der Daten des Fahreignungsregisters (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes die Entwicklung alkoholbedingter Verkehrsverstöße analysiert. Untersucht wurden dabei die Alkoholdelikte von Personen, die zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt waren. Verglichen wurde deren Entwicklung mit den alkoholbedingten Verstößen von Verkehrsteilnehmern, die zum Deliktzeitpunkt 21 Jahre oder älter waren. Im Rahmen einer Repräsentativbefragung wurden schließlich Wissen, Einstellungen und Verhaltensabsichten in Bezug auf das Alkoholverbot ermittelt. Befragt wurden dafür sowohl zum Untersuchungszeitpunkt 17- bis 20-jährige Fahranfänger als auch Personen, die zwischen August 2007 und Juli 2009 erstmals unter das Alkoholverbot für Fahranfänger fielen. Beide Gruppen bestanden aus jeweils knapp über 1.000 Teilnehmern.

Ergebnisse

Die Analyse des Unfallgeschehens ergab, dass die Fahranfänger, die bereits vor über 10 Jahren unter das Alkoholverbot fielen, auch langfristig seltener alkoholisiert an Straßenverkehrsunfällen beteiligt waren als Vergleichsgruppen. Somit ging das Alkoholunfallgeschehen in dieser Gruppe nicht nur für die Zeit zurück, in der das absolute Alkoholverbot für sie galt. Auch in der Folgezeit entwickelten sie sich bezüglich ihres Alkoholunfallgeschehens besser als die Vergleichsgruppen. Zudem ist der Alkoholisierten-Anteil bei den Fahranfängern in den letzten 11 Jahren seit Einführung des Gesetzes signifikant stärker zurückgegangen als bei den Fahrerfahrenen. Die Analyse der alkoholbedingten Verkehrsverstöße bestätigte dieses Ergebnis.

Die Akzeptanz des Alkoholverbots ist bei den heutigen Fahranfängern sehr hoch und gegenüber der ersten Evaluation noch gestiegen. Ebenso hat sich die Akzeptanz auch in der Kohorte derer, die bei Einführung des Alkoholverbots in 2007 erstmalig unter das Alkoholverbot fielen, erhöht. Gegenüber der ersten Evaluation sind sowohl das Autofahren als auch der Konsum von Alkohol für die heutigen Fahranfänger weniger bedeutsam als noch in 2008. Gleiches gilt auch in der Gruppe der älteren Befragten, welche die erste Kohorte der Fahranfänger bildeten, die unter das Alkoholverbot fielen.

Folgerungen

Die Ergebnisse der vorliegenden Re-Evaluation belegen eine langanhaltende Wirksamkeit des Alkoholverbots für Fahranfänger. Die positive Entwicklung des alkoholbedingten Unfallgeschehens und der alkoholbedingten Verkehrsverstöße sowie die weitere Zunahme der Akzeptanz zeigen deutlich, dass das Alkoholverbot auch langfristig einen positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit leistet. Positive Wirkungen sind auch in den Folgejahren nachweisbar, wenn die Fahrer nicht mehr unter das Alkoholverbot fallen. Daher gilt es, sowohl die gesetzliche Maßnahme als solche aufrechtzuerhalten als auch im Rahmen von Fahrausbildung und Verkehrserziehung sowie von Informations- und Aufklärungsmaßnahmen weiterhin die Gefährlichkeit und Nichttoleranz des Fahrens unter Alkoholeinfluss zu thematisieren.

  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de

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