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Die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zielen darauf ab, Verkehrsgeräusche zu minimieren und einen ausreichenden Lärmschutz in Wohnungen zu gewährleisten. Im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurde nun untersucht, ob der bislang hinzugefügte Korrekturfaktor für Fenster den derzeitigen Erfordernissen entspricht. Eine genauere Bestimmung dieses Korrektursummanden soll künftig dazu beitragen, die Schalldämmung des Straßenverkehrs noch effektiver zu gestalten.
Verkehrsgeräusche müssen entsprechend dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auf ein Maß reduziert werden, das den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen in schutzbedürftigen Räumen sicherstellt. In der Vergangenheit wurden bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Geräuschbelastung in Wohnungen zu verringern. Besonders höhere Frequenzen konnten so gemindert werden. Es wird allerdings diskutiert, ob die durch unterschiedliche Straßendeckschichten und zusätzliche Abschirmung geänderte Frequenzzusammensetzung den gültigen Korrektursummanden E für Fenster beeinflusst. Dieser beträgt derzeit 6 Dezibel für das innerörtliche Straßennetz und 3 Dezibel für Außerortsstraßen. Im Auftrag der BASt untersuchte das Ingenieurbüro Lärmkontor GmbH, Hamburg, ob die aktuelle 24. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV) noch einen ausreichenden Lärmschutz gewährleistet. Ziel war die Ableitung eines angepassten Korrektursummanden E für die Schalldämmung des Straßenverkehrs.
In einem ersten Arbeitsschritt wurden die für die weitere Bearbeitung relevanten Verkehrslärmspektren an Straßen identifiziert. Dabei konnte auf bereits vorliegende Vorbeifahrtmessungen zurückgegriffen werden. Auf der Grundlage der
ausgewerteten Daten wurden die bei unterschiedlichen Ausbreitungssituationen an der Fassade auftretenden Verkehrslärmspektren entwickelt. Daraufhin wurden die Einflüsse verschiedener Fenster und deren Auswirkung auf die Frequenzzusammensetzung der Verkehrslärmspektren im Innenraum untersucht. Auf Basis der sich für den Innenraum ergebenden Terzspektren wurden Audiobeispiele erstellt, welche die unterschiedlichen akustischen Situationen im Innenraum hörbar machten. Abschließend fand eine Bewertung der Immissionsspektren im Innenraum statt. Ermittelt werden sollte damit, ob der derzeitige Korrektursummand E den erforderlichen Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicherstellt und wie dieser Schutz gegebenenfalls verbessert werden kann.
Die Auswertungen der Vorbeifahrtmessungen ergab, dass innerorts eine Unterscheidung zwischen Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde und mit 50 bis 60 Kilometern pro Stunde erforderlich ist. Bei Straßen mit höheren Geschwindigkeiten muss zwischen offenporigen Oberflächen und geschlossenen Oberflächen differenziert werden. Geschwindigkeiten zwischen 80 und 120 Kilometern pro Stunde lassen sich in beiden Fällen zusammenfassen.
Die Berechnungen führten zur Entwicklung von 83 Verkehrslärmspektren an der Fassade, mit denen sich die Immissionssituationen beschreiben lassen. An 1.043 verschiedenen Fenstern wurden zudem die Einflüsse auf die Zusammensetzung der Frequenzen von Verkehrslärmspektren im Innenraum untersucht. Dabei ergab sich, dass auf der Basis der bekannten Konstruktionseigenschaften keine Zusammenfassung von Fenstern sinnvoll erscheint. Die ermittelten 83 Immissionssituationen wurden somit mit allen Fenstern verknüpft und statistisch ausgewertet. Diese Bewertung aller untersuchten Fenster zeigte jedoch auf, dass Verbundfenster bei gleichem Schalldämmmaß zu 2 Dezibel höheren Innenpegeln führen als dies bei Einfachfenstern der Fall ist.
Als Fazit ergab sich, dass die Korrektursummanden E in den entsprechenden Verordnungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes um 3 Dezibel anzuheben sind. Alternativ kann die ebenfalls untersuchte Veränderung der Spektrum-Anpassungswerte zu einem besseren Schutz, insbesondere bei vorhandener hoher Belastung und bereits vorhandener Abschirmung z. B. durch Lärmschutzwände, führen.
Um weiterhin einen ausreichenden Lärmschutz in Wohnungen zu gewährleisten, werden die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchung den zuständigen Gremien zur Diskussion vorgelegt. Wünschenswert ist eine Umsetzung im Rahmen einer Überarbeitung der 24. BImSchV.
Passive Schallschutzmaßnahmen
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft V 333, 2020
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
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