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Der Einfluss wahrnehmungspsychologischer Aspekte auf die Gestaltung von Landstraßen

Neben den fahrgeometrischen und fahrdynamischen Anforderungen müssen bei der Gestaltung von Verkehrsanlagen auch die fahrpsychologischen und physiologischen Eigenschaften und Grenzen von Kraftfahrern berücksichtigt werden. Im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurde daher untersucht, welche Aspekte des Wahrnehmungs- und Leistungsvermögens von Kraftfahrern für den Straßenentwurf relevant sind und wie sich daraus allgemeingültige Entwurfsvorgaben ableiten lassen.

Das Bild zeigt eine Grafik mit zwei Kreuzungsvarianten. Einer schlecht erkennbaren Vorfahrtregelung (Bild links), kann durch den Einbau eines Fahrbahnteilers und das Abkröpfen der Zufahrt entgegengewirkt werden (Bild rechts, beide Darstellungen aus dem webbasierten Maßnahmenkatalog zur Beseitigung für Unfallhäufungen (MaKaU))

Aufgabenstellung

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit hat im Straßenentwurf einen hohen Stellenwert. So wurden auch die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) konsequent auf die Gewährleistung verkehrssicherer Entwurfsparameter ausgerichtet. Die dabei zugrunde gelegten Überlegungen berücksichtigen neben den fahrgeometrischen und fahrdynamischen Anforderungen auch fahrpsychologische und -physiologische Eigenschaften und Grenzen von Kraftfahrern – Human Factors – bei schneller Fahrt. Insbesondere für die Bewertung der Ursachen von Unfällen auf bestehenden Straßen können wahrnehmungspsychologische Aspekte eine wichtige Erklärungsvariable sein. Außerdem lassen sich daraus wichtige Rückschlüsse auf die Vermeidbarkeit von unfallbegünstigenden Situationen im Bestandsnetz ziehen, auf deren Basis wirkungsvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit entwickelt werden können.

Inhalt der Untersuchung der Technischen Universität Dresden (TUD) war es daher, die aus der Verkehrspsychologie bekannten und für den Straßenentwurf relevanten Aspekte des Wahrnehmungs- und Leistungsvermögens von Kraftfahrern zusammenzustellen und aufzuarbeiten. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob sich daraus allgemeingültige Entwurfsvorgaben ableiten lassen und ob eine systematische Darstellung verschiedener Gestaltungsszenarien von Entwurfssituationen als Grundlage für ein Wissensdokument möglich ist.

Untersuchungsmethode

Aufbauend auf einer umfangreichen, nationalen und internationalen Literaturanalyse wurden alle maßgebenden Entwurfsmerkmale zusammengestellt, die für die Berücksichtigung der Human Factors bei der Gestaltung sicherer Landstraßen von Bedeutung sind. Diese wurden mit den aktuellen Regelwerken für den Landstraßenentwurf in Form einer Schnittstellenanalyse verglichen. Auf dieser Grundlage wurden Handlungsansätze formuliert, wie die für den Straßenentwurf relevanten Human Factors beim Entwurf neuer Straßen und bei Straßen des Bestandsnetzes berücksichtigt werden sollten. Für die praktische Anwendung wurden Vorschläge erarbeitet, wie durch die gezielte ergänzende Berücksichtigung wahrnehmungspsychologischer Aspekte die Verkehrssicherheit im bestehenden Straßennetz verbessert werden kann.

Ergebnisse

Generell hat sich gezeigt, dass eine gleichmäßige, dem Streckenverlauf angepasste und damit sichere Fahrweise nur erreicht werden kann, wenn die Gestaltungsmerkmale mit den gewünschten Fahrgeschwindigkeiten im Einklang stehen. Gleiche Fahrsituationen sollten gleich gestaltet sein, sodass diese vom Verkehrsteilnehmer leicht wiedererkannt werden. Dieses gilt sowohl für Knotenpunkte als auch für die freie Strecke. Da die Anforderungen an Landstraßen in Abhängigkeit von ihrer Funktion im Straßennetz unterschiedlich sind, sollten aus wahrnehmungspsychologischer Sicht Landstraßen je nach angestrebter Fahrgeschwindigkeit standardisiert ausgebildet werden.

Weiterhin wurde festgestellt, dass neben der geometrischen Gestaltung die Bepflanzung einen großen Einfluss auf das Fahrverhalten haben kann und diese stärker berücksichtigt werden sollte. In der praktischen Umsetzung wurde deutlich, dass gerade im Bestandsnetz allein anhand von Planunterlagen nicht alle relevanten wahrnehmungspsychologischen Aspekte überprüft und beurteilt werden konnten. Hierzu zählte beispielsweise die Erkennbarkeit von Markierung und Beschilderung oder der Einklang von Linienführung und Bepflanzung. Dafür ist eine Begehung im Bestand notwendig. Bei der Erstellung und Anwendung der Handlungsansätze an den Beispielstrecken zeigte sich, dass es umfangreiche Redundanzen zum Prüfverfahren im Rahmen des Sicherheitsaudits an Straßen gibt. Insofern ist ein Großteil der Human-Factor-Aspekte bereits durch die Prüfkriterien zu den Richtlinien für das Sicherheitsaudit abgedeckt.

Folgerungen

Die für den Landstraßenentwurf maßgebenden Human Factors sind bereits überwiegend durch die Festlegungen in den Regelwerken berücksichtigt, werden allerdings nicht explizit unter dem Begriff Human Factors geführt. Für einzelne Human Factors wurde der Ergänzungsbedarf aufgezeigt. Die erarbeiteten Handlungsansätze lassen sich in unterschiedlichem Maß in den einzelnen Stufen des Planungs- und Entwurfsprozesses anwenden. Sie können auch für Bestandsstraßen als Instrument dienen, um wirkungsvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit unter den örtlich gegebenen Randbedingungen zu erarbeiten.

  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de

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