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Das wachsende Angebot an selbstbalancierenden und stehend gefahrenen Fahrzeugen, beispielsweise Tretroller mit Elektrounterstützung, wirft die Frage nach ihrer Verkehrssicherheit auf. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) untersuchte, unter welchen Voraussetzungen derartige Elektrokleinstfahrzeuge sicher im Straßenverkehr betrieben werden können.
Seit 2016 fallen selbstbalancierende und stehend gefahrene Elektrokleinstfahrzeuge nicht mehr unter die Typgenehmigungsverordnung für zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge. Durch Ausschluss dieser Fahrzeuge aus der zuvor genannten Verordnung ist die Genehmigung solcher Fahrzeuge nun national zu regeln. Um aber über eine Genehmigungsfähigkeit entscheiden zu können, wird eine Einschätzung zur Verkehrssicherheit solcher Fahrzeuge benötigt. Die BASt übernahm die Aufgabe, Vorschläge für eine Klassifizierung von bestimmten Elektrokleinstfahrzeugen und für die zu stellenden technischen Anforderungen an diese Fahrzeuge zu erarbeiten. Ziel des Projektes war es zu ermitteln, ob und unter welchen Bedingungen Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr sicher betrieben werden können. Darüber hinaus sollte geklärt werden, welches Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.
Die Untersuchung zur Straßenverkehrssicherheit von Elektrokleinstfahrzeugen setzte sich aus mehreren Teilstudien zusammen: Im Bereich der aktiven Sicherheit wurden Aspekte zu den technischen Anforderungen und zur Fahrdynamik behandelt. Bei der passiven Sicherheit ging es um die erforderliche Schutzausrüstung, aber auch um im Straßenverkehr auftretende Konfliktpotenziale mit anderen Verkehrsteilnehmern. Eine weitere Teilstudie befasste sich mit der Bewertung und Akzeptanz durch Nutzer der Fahrzeuge. Die Auswahl der jeweils zu verwendenden Verkehrsfläche beinhaltete die Einschätzung, ob für den Betrieb solcher Fahrzeuge Fahrbahn, Radweg oder Gehweg geeignet erscheinen. Schließlich sollten Empfehlungen für mögliche Zulassungskriterien abgeleitet werden.
Die Untersuchung ergab, dass Elektrokleinstfahrzeuge ausschließlich unter Beachtung verschiedener technischer Anforderungen sicher betrieben werden können. Im öffentlichen Verkehr zeigten sich zudem weitere Einschränkungen. Die Empfehlung der neuen Fahrzeugkategorien unterscheidet zwischen stehend gefahrenen oder selbstbalancierenden Elektrokleinstfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von sechs bis 20 km/h (Kategorie K1) und bis 25 km/h (Kategorie K2).
Für die Kategorie K1 wird das Tragen eines Helms analog zur Fahrradbenutzung als Schutzausrüstung empfohlen. Als Verkehrsfläche sollte grundsätzlich der Radweg vorgesehen werden. Für Fahrende der Kategorie K2 ist das Tragen eines geeigneten Schutzhelms, geprüft nach UN-R 22, vorzuschreiben. Entsprechende Fahrzeuge sollten grundsätzlich die Fahrbahn nutzen und nur auf einem Radweg fahren dürfen, wenn dieser durch ein entsprechendes Zusatzzeichen freigegeben ist. Elektrokleinstfahrzeuge, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unter sechs km/h aufweisen, sollten wegen des Konfliktpotenzials mit anderen Verkehrsteilnehmern nicht im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden dürfen.
Ausgesprochen wurden Empfehlungen, welche technischen Anforderungen an Fahrzeuge der neuen Kategorien zu stellen sind, um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem lichttechnische Einrichtungen, die Ausgestaltung des Bremssystems und eine automatische Abschaltung des Antriebs, wenn sich Fahrende nicht mehr auf dem Fahrzeug befinden. Das Erfüllen von fahrdynamischen Anforderungen soll durch einen Sicherheitsnachweis belegt werden.
Die neu vorgeschlagenen Kategorien für stehend gefahrene oder selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge lehnen sich jeweils an die Anforderungen für die bereits existierenden Fahrzeugkategorien „Leichtmofa“ oder „Mofa“ und den von diesen zu nutzenden Verkehrsflächen an. Sollten Elektrokleinstfahrzeuge künftig im öffentlichen Verkehr betrieben werden dürfen, können die vorliegenden Empfehlungen die Grundlage für die Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausstattung sowie die Nutzung der Verkehrsflächen bilden.
Untersuchung zu Elektrokleinstfahrzeugen
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft F 125, 2018
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
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