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Legalbewährung verkehrsauffälliger Kraftfahrer nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Zur Evaluation von Maßnahmen für verkehrsauffällige Personen werden valide Daten zu Verkehrsverstößen von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern nach einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis benötigt. Im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurden aktuelle Referenzwerte ermittelt und ein Standardverfahren zur regelmäßigen Aktualisierung der Datengrundlage erarbeitet. Die Ergebnisse von Evaluationsstudien zu Fahrerlaubnismaßnahmen können damit zuverlässiger eingeschätzt werden.

Das Foto zeigt die Wiederauffallenshäufigkeit nach Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol- oder Drogenauffälligkeit im Zeitraum von drei Jahren nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis Wiederauffallenshäufigkeit nach Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol- oder Drogenauffälligkeit im Zeitraum von drei Jahren nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis (Bild: BASt)

Aufgabenstellung

Die Bewertung von Maßnahmen für verkehrsauffällige Personen wird bislang durch das Fehlen aktueller Daten zur Legalbewährung nach einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis erschwert. Im Auftrag der BASt ermittelte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) deshalb aktuelle Referenzwerte für die Bewertung von Maßnahmen für verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer. Darüber hinaus sollte ein Standardverfahren konzipiert werden, das in Zukunft eine regelmäßige Aktualisierung dieser Referenzwerte ermöglicht.

Untersuchungsmethode

Untersucht wurde die Legalbewährung von 132.102 Personen, denen nach vorangegangener Entziehung oder Verzicht aufgrund charakterlicher Ungeeignetheit eine neue Fahrerlaubnis in den Jahren 2006 oder 2007 erteilt wurde. Einbezogen wurden alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland, mit einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer vorangegangenen Entziehung, sofern die Entziehung direkt oder indirekt auf einem Fehlverhalten im Verkehr mit Straftaten oder mit Ordnungswidrigkeiten ab 40 Euro Geldbuße beruhte. Neben der vorangegangenen Entziehung wurden auch Verzichte einbezogen, die in einem zeitlich engen Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat standen. Weiterhin berücksichtigt wurden Entziehungen aufgrund eines nicht erbrachten Eignungsgutachtens, „sonstiger charakterlicher Mängel“ und „sonstiger Entscheidungs- bzw. Entziehungsgründe“. Der Beobachtungszeitraum erstreckte sich über 36 Monate im Anschluss an eine Neuerteilung. Die Untersuchung beruhte auf einer Vollerhebung.

Die Aktualisierung der Referenzwerte erfolgte auf der Basis von Daten des Verkehrszentralregisters (VZR). Als Grundlage für die Analysen wurde der tägliche Zugang von Mitteilungen an das KBA verwendet. Anhand dieser Informationen konnte die Wiederauffälligkeit einzelner Personen ermittelt und damit die Legalbewährung ausgewählter Gruppen bestimmt werden. Als Indikatoren der Legalbewährung wurden die erneute Auffälligkeit im VZR mit mindestens einem bepunkteten Verstoß, mit einem Unfall oder einer erneuten Entziehung der Fahrerlaubnis herangezogen.

Ergebnisse

Die Ergebnisse der Studie wurden für die einzelnen Entziehungsgründe differenziert ausgewiesen. Schwerpunkte bildeten dabei zum einen Personen, deren Fahrerlaubnis aufgrund eines Alkoholverstoßes vom Gericht oder wegen Alkoholmissbrauchs von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen wurde, zum anderen waren Personen, deren Fahrerlaubnis aufgrund eines Drogenverstoßes vom Gericht oder wegen Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs von der Fahrerlaubnisbehörde entzogen wurde, von besonderem Interesse. Von allen untersuchten Personen, denen aufgrund eines Alkoholdeliktes die Fahrerlaubnis entzogen wurde (N=85.287), wurden 7,1 Prozent erneut mit einem Alkoholdelikt auffällig und etwa 5,1 Prozent wurde die Fahrerlaubnis innerhalb des Beobachtungszeitraumes wieder entzogen. Bei Personen, denen aufgrund eines Drogendeliktes die Fahrerlaubnis entzogen wurde (N=5.443), fielen 5,7 Prozent erneut mit Drogen im Straßenverkehr auf und 4,5 Prozent wurde die Fahrerlaubnis erneut entzogen.

Die erhobenen Befunde liefern einen Maßstab zur Bewertung von Maßnahmen des Fahrerlaubnissystems und dienen als empirische Basis für die Erneuerung der Referenzwerte zur Evaluation der Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gemäß Paragraph 70 Fahrerlaubnis-Verordnung. Weiterhin kann erstmals ein Referenzwert für Kurse von drogenauffälligen Fahrerinnen und Fahrern bereitgestellt werden. Für das Standardverfahren zur Aktualisierung der Referenzwerte wird vorgeschlagen, sich auf die aktuelle Rechtslage des am 1. Mai 2014 eingeführten Fahreignungsregisters zu konzentrieren. Weiterhin sollen nur Neuerteilungen berücksichtigt werden, bei denen der zeitliche Abstand zur zugehörigen Entziehung nicht größer als zwei Jahre ist. Empfohlen wird eine Ermittlung der Referenzwerte im Zwei-Jahres-Rhythmus. Damit ist gewährleistet, dass auf rechtliche oder gesellschaftliche Änderungen relativ zeitnah reagiert werden kann.

Folgerungen

Die ermittelten Referenzwerte stellen eine aktuelle Datenbasis für Evaluationen von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fahreignung dar. Auch in Zukunft sind Veränderungen im Verkehrsverhalten durch Anpassungen von verkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen und gesellschaftlichem Wandel zu erwarten. Um darauf zeitnah mit aktualisierten Referenzwerten reagieren zu können, wird die Etablierung des im Rahmen der Untersuchung entwickelten Standardverfahrens empfohlen.

  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de

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