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Verbesserung der Verkehrssicherheit auf einbahnig zweistreifigen Außerortsstraßen (AOSI) – Bewertung der Maßnahmen

Einbahnige Außerortsstraßen in Deutschland weisen im Vergleich zu den Innerortsstraßen und den Autobahnen die höchste Unfallschwere auf. In einem Forschungsprojekt der BASt wurden geeignete Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf unfallauffälligen einbahnigen Außerortsstraßen entwickelt und in einem Großversuch auf ihre Wirksamkeit untersucht.

Das Foto zeigt eine ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachung (links) und eine Ausserortsstraße mit Überholstreifen (rechts) Ortsfeste Geschwindigkeitsüberwachung und Überholfahrstreifen (Quelle: TU Dresden)

Aufgabenstellung

Da ein richtlinienkonformer Ausbau des Bestandsnetzes flächendeckend nur über einen langen Zeitraum möglich ist, bestand die Aufgabe darin, detaillierte Vorschläge zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung der Verkehrssicherheit auf unfallauffälligen, einbahnig zweistreifigen Außerortsstraßen im Bestandsnetz zu erarbeiten und deren Wirksamkeit in einem Großversuch auf ausgewählten Strecken zu überprüfen. Aus diesen Ergebnissen sollten Handlungsempfehlungen für die Planungs- und Entwurfspraxis sowie wissenschaftliche Grundlagen für die Fortschreibung des Regelwerkes für den Landstraßenentwurf abgeleitet werden.

Untersuchungsmethode

Entsprechend der Hauptunfallursachen schwerer Unfälle auf Außerortsstraßen wurden Maßnahmen zur Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und zur Sicherung von Überholvorgängen erarbeitet. Eine linienhafte Anordnung von ortsfesten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (OGÜ) sollte das Geschwindigkeitsverhalten und somit das Unfallgeschehen entlang eines längeren Streckenzugs beeinflussen. Abschnittsweise angelegte Überholfahrstreifen in Kombination mit Überholverboten in den verbleibenden zweistreifigen Zwischenabschnitten sollten die Nutzung des Gegenverkehrsstreifens verkehrsrechtlich ausschließen.

Anhand definierter Kriterien wurden zehn Untersuchungsstrecken ausgewählt, fünf für die Ausstattung mit OGÜ-Anlagen und fünf für die Umsetzung abschnittsweise angelegter Überholfahrstreifen in Kombination mit Überholverboten. Die Untersuchung der Wirksamkeit der Maßnahmen erfolgte durch einen Vorher/Nachher-Vergleich. Das Unfallgeschehen wurde über einen Zeitraum von drei Jahren vor und nach Umsetzung der Maßnahmen betrachtet, der Verkehrsablauf und die Fahrgeschwindigkeiten mit Hilfe von Doppelinduktionsschleifen erfasst. Zusätzlich wurde das Fahrverhalten auf den Strecken mit OGÜ-Anlagen durch Nachfolgefahrten aufgenommen. Verkehrsteilnehmerbefragungen bildeten die Datengrundlage für die Akzeptanzuntersuchung.

Ergebnisse

Auf den Strecken mit linienhaft angeordneten OGÜ-Anlagen konnten in der Gesamtanzahl und in der Schwere der Unfälle erhebliche Rückgänge festgestellt werden. Maßnahmenbedingt konnten Fahrunfälle um bis zu 52 Prozent reduziert werden. Der Hauptgrund dafür lag in einem zum Teil signifikanten Rückgang der Fahrgeschwindigkeiten durch die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Die Akzeptanzuntersuchung machte deutlich, dass die Mehrheit der befragten Verkehrsteilnehmer trotz anfänglicher Skepsis mit dem Einsatz solcher Anlagen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einverstanden ist. Befördert wird diese Einstellung durch eine deutliche Ankündigung der OGÜ-Anlagen.

Bei den Strecken mit gesicherten Überholmöglichkeiten wurden ebenfalls deutliche Verbesserungen der Verkehrssicherheit erzielt. Es konnte eine Maßnahmenwirksamkeit hinsichtlich aller Unfälle mit Personen- und schwerem Sachschaden von bis zu 64 Prozent erreicht werden. Diese Maßnahme bewirkt vornehmlich eine Reduktion der Überholunfälle. Des Weiteren konnte gezeigt werden, dass auch kurze Überholfahrstreifen mit nur 600 Meter Länge sichere Überholabschnitte darstellen. Die Zustimmung der Verkehrsteilnehmer zu dieser Art der Straßengestaltung lag bei über 90 Prozent.

Folgerungen

Linienhaft angeordnete Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind auf unfallauffälligen Strecken bestehender Landstraßen eine wirkungsvolle und kurzfristig umsetzbare Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wenn das Unfallgeschehen nachweislich auf eine zu hohe und oft nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Abschnittsweise angeordnete Überholfahrstreifen in Verbindung mit Überholverboten in den zweistreifigen Zwischenabschnitten sind auf unfallauffälligen einbahnigen Außerortsstraßen eine wirkungsvolle und mittelfristig umsetzbare Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, wenn das Unfallgeschehen nachweislich durch Unfälle im Längsverkehr im Zuge von Überholvorgängen bestimmt wird. Im Sinne der Akzeptanz der Geschwindigkeitsüberwachung oder des Überholverbots sollten diese Maßnahmen mit einer gut sichtbaren Beschilderung und Kennzeichnung (Hinweistafeln) einhergehen. Mehrere kurze Überholfahrstreifen sind einzelnen langen vorzuziehen, und die Längen einzelner dreistreifiger Abschnitte sollten 600 Meter nicht unterschreiten.

Zusatzinformationen

Forschung kompakt 02/13

Bericht

Verbesserung der Verkehrssicherheit auf einbahnig zweistreifigen Außerortsstraßen (AOSI)
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft V 216, 2012

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