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Notöffnungen in transportablen
Schutzeinrichtungen

Transportable Schutzeinrichtungen sollen Gegenverkehrsunfälle im Bereich von Baustellen verhindern. Kommt es dennoch zu einem schweren Unfall, können die Schutzeinrichtungen jedoch den schnellen Zugang für Rettungskräfte behindern. In einem Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen wurden einheitliche Gestaltungsmöglichkeiten von Notöffnungen erarbeitet, die die Zugänglichkeit zum Unfallort erleichtern und von den Einsatzkräften einfach selbst gehandhabt werden können.

Das Bild zeigt ein Beispiel für eine Notöffnung in einer transportablen Schutzeinrichtung hinter dem Überleitungsbereich Beispiel für eine Notöffnung hinter dem Überleitungsbereich (Bild: Ingenieurbüro Einfeldt und Partner, Breitenfelde)

Problem

Transportable Schutzeinrichtungen werden in Deutschland im Bereich von Autobahnbaustellen installiert, um entgegengesetzt gerichtete Verkehrsströme zu trennen und die Arbeitsstellen gegenüber dem fließenden Verkehr abzusichern. Dadurch können die Unfallfolgen beim Abkommen von Fahrzeugen von der Fahrbahn erheblich verringert werden. Schutzwände als Mittelabtrennung bringen aber auch Nachteile mit sich. Bei schweren Unfällen im Baustellenbereich behindern sie den schnellen Zugang von Rettungskräften zur Unfallstelle von der Gegenfahrbahn aus. In solchen Situationen kann es erforderlich werden, dass Schutzeinrichtungen geöffnet werden müssen. Die deutschen Regelwerke sehen bislang noch keinen Einsatz von Notöffnungsmöglichkeiten in transportablen Schutzeinrichtungen vor.

Untersuchungsmethode

Die empirische Grundlage für die Untersuchung bildete eine Befragung von Personen, die beruflich mit Unfällen auf Autobahnen im Baustellenbereich zu tun haben. Dafür wurden Fragebogen an alle Autobahnmeistereien, Autobahnpolizeien in sechs Bundesländern sowie an Feuerwehren und Rettungsdienste versandt. Darüber hinaus fand eine Befragung von Experten der Gefahrenabwehr und des Verkehrsmanagements statt. Ziel der Erhebungen war es, detaillierte Kenntnisse über die Zuführung der Rettungskräfte bei Unfällen im Baustellenbereich zu erhalten. Diesem Zweck diente auch eine Befragung über die Vorgehensweisen bei der Verwendung von Notöffnungen in anderen europäischen Ländern. Die marktgängigen Schutzeinrichtungen wurden auf Kriterien untersucht, die für Öffnungsmöglichkeiten relevant sind (Handhabbarkeit, Verschlussmechanismen, Gewicht und bereits vorhandene Schnellöffnungen). Darauf aufbauend wurden Vorschläge für Einsatzkriterien sowie für die einheitliche Gestaltung von transportablen Schutzsystemen mit Notöffnungsmöglichkeiten erarbeitet.

Ergebnisse

Nahezu alle Befragten befürworteten den Einsatz von Notöffnungen im Baustellenbereich auf Autobahnen. In persönlichen Gesprächen zu konkreten Unfallszenarien mit Notöffnungen ergab sich, dass gezielte Öffnungspunkte nur dann von Einsatzkräften sinnvoll genutzt werden können, wenn die Zufahrt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung von der nächsten Anschlussstelle aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich ist oder sonstige besondere Umstände gegeben sind. Ansonsten sind Notöffnungen eher dazu geeignet, bei lang andauernden Vollsperrungen den Verkehr auszuleiten. Für einige transportable Schutzeinrichtungen werden bereits Schnellöffnungen angeboten, die von einer einfachen manuellen Handhabung bis hin zu Systemen reichen, die pneumatisch, hydraulisch oder elektrisch angetrieben werden. 13 Systeme werden im Forschungsbericht beschrieben. Die Umfrage im europäischen Ausland ergab, dass in vielen Ländern transportable Schutzeinrichtungen nur selten eingesetzt werden und sich damit die Forderung nach Notöffnungen bisher nicht gestellt hat.

Folgerungen

Im Rahmen des Projektes konnten Kriterien für den Einsatz von Notöffnungen in transportablen Schutzeinrichtungen im Bereich von Autobahnbaustellen ermittelt und Vorschläge zu einer einheitlichen Gestaltung und visuellen Kennzeichnung erarbeitet werden. Es wird empfohlen, Notöffnungen möglichst am Beginn und am Ende einer Baustelle zu platzieren. Ihr Einsatz ist anhand der erarbeiteten Einsatzkriterien mit den Rettungskräften abzustimmen. Die erarbeiteten Vorschläge für die einheitliche Gestaltung von Notöffnungen sehen eine Mindestdurchfahrtsbreite von sechs bis fünfzehn Metern je nach Verkehrsführung vor. Zur besseren visuellen Erkennbarkeit sollte etwa 200 Meter vor der Notöffnung ein Hinweisschild angebracht werden. Empfohlen wurde, Notöffnungen, die gemäß den Vorgaben gestaltet sind, demnächst in Pilotprojekten an verschiedenen Stellen einzusetzen und ihre Wirkung in der Praxis zu analysieren. Es zeigte sich jedoch, dass für Schnellöffnungen auf Mittelstreifenüberfahrten derzeit in Deutschland nur wenig Bedarf besteht. Ein genereller Einsatz von Notöffnungen wird daher derzeit nicht empfohlen.

Zusatzinformationen

Forschung kompakt 13/11

Bericht

Gestaltung von Notöffnungen in transportablen Schutzeinrichtungen
Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft V 207, 2011