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Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr

Datum 03.07.2023

Mit der vorliegenden Fassung der "Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Ausgabe 2020" (kurz: Handlungshilfe) hat der Betreuerkreis, bestehend aus Vertretern von Straßenbau- und Verkehrsverwaltungen sowie des Arbeitsschutzes und der Bauwirtschaft, die inhaltlichen Arbeiten an der Handlungshilfe einvernehmlich abgeschlossen. Das BMVI und das BMAS (einschließlich des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) als dem für Fragen des Arbeitsschutzes zuständigen Fachgremium der ASMK) haben der Handlungshilfe zugestimmt. Die im Rahmen der Anhörung der Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden sowie Arbeitsschutzbehörden (Länderanhörung) eingegangenen Stellungnahmen wurden darin weitestgehend berücksichtigt.

Die Handlungshilfe nimmt Bezug auf die im Dezember 2018 vom BMAS im gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl 2018, S. 1160) bekanntgegebene Arbeitsstättenregel (ASR) A5.2. Ziel der Handlungshilfe ist es, die Regelungen der ASR A5.2 im Zusammenwirken mit den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) nicht nur zu erläutern, sondern für mögliche kritische Grenzfälle allen Beteiligten Lösungsvorschläge unter Anwendung der ASR A5.2 Kapitel 4.3 Absätze (3) und (4) aufzuzeigen, mit denen die größtmögliche Sicherheit für die Beschäftigten auf Straßenbaustellen und für die Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gewährleistet werden kann.

Im Interesse eines bundesweit einheitlichen Vorgehens soll die Handlungshilfe bereits in der Planungsphase beim Zusammenwirken von Straßenbau-, Verkehrsverwaltungen und Arbeitsschutz sowie in der Ausführungsphase als auch Baudurchführung als Arbeitshilfe genutzt werden, insbesondere auch hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern (Arbeitgeber/Bauwirtschaft). Betreffend der Entwicklung und Erprobung von technischen Innovationen im Rahmen abgestimmter Pilotversuche in der Praxis sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, stets eine Beteiligung des Arbeitsschutzes sicherzustellen.

Anmerkung zur Berücksichtigung der „Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – Ausgabe 2021“ (RSA 21) in der Handlungshilfe

Bei der Erstellung der Handlungshilfe waren die meisten querschnittsrelevanten Änderungen in den RSA21 gegenüber den RSA95 bereits bekannt und fanden entsprechend Berücksichtigung. Die wesentlich wirkenden Änderungen führen dazu, dass in den RSA21 ausschließlich Gefährdungen für Verkehrsteilnehmende adressiert werden und bisherige, den Arbeitsschutz betreffende Regelungen (z.B. der Verzicht auf Sicherheitsabstände zwischen Absperrgeräten und Baugrubenrand) entfallen. Der Aspekt der Gefährdungen für Personal im Grenzbereich des Verkehrs war elementarer Auslöser für die Einführung der ASR A5.2 sowie letztendlich auch für die Handlungshilfe und wird nun in diesen beiden Werken adressiert. Daher sind in den RSA21 keine diesbezüglichen Regelungen mehr enthalten, sodass es keine Diskrepanzen mehr zwischen ASR A5.2 und RSA21 bezüglich der Gültigkeit arbeitssicherheitstechnischer Regelungen gibt.

Wichtiger Hinweis

Falls Sie Ihre Version vor dem 01.02.2021 runtergeladen haben, bitten wir um einen erneuten Download. Grund dafür ist eine formale Anpassung in den Anlagen der Handlungshilfe. Die Handlungshilfe selbst ist von der Anpassung nicht betroffen.