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Ausdehnung der Kostentragungspflicht des § 25a StVG auf den fließenden Verkehr

BASt-Bericht M 250

Dieter Müller, Institut für Verkehr und Verkehrsverhalten, Bautzen
63 Seiten
Erscheinungsjahr: 2014
Preis: 15,50 €

Bestellung eines gedruckten Exemplars beim Carl Schünemann Verlag GmbH

Die Untersuchung zum Forschungsprojekt 82.0499/2011 "Ausdehnung der Kostentragungspflicht des § 25a StVG auf den fließenden Verkehr" befasst sich mit der Thematik einer möglichen Ausdehnung der bislang ausschließlich für den ruhenden Verkehrs geltenden Kostentragungspflicht des§ 25a StVG auf Verkehrsverstöße im fließenden Verkehr.

Dieses Forschungsprojekt hatte die Aufgabenstellung zu erfüllen, aus der Arbeitspraxis der Bußgeldbehörden in den Bundesländern eine für die Ansprüche wissenschaftlicher Auswertungen qualitativ und quantitativ ausreichende Datenmenge zur Bearbeitung digital erfasster Geschwindigkeits-,Rotlicht- und Abstandsverstöße zu erheben. Dieser Gesamtdatenbestand sollte gesammelt, thematisch geordnet und hinsichtlich der einschlägigen Tatbestände sowie der Verfahrenseinstellungen aufbereitet werden.

Hauptergebnis der Studie ist:

  • Bei einer Gesamtanzahl von 10,7 % eingestellter Bußgeldverfahren wird eine Anzahl von 2,5 % Bußgeldverfahren eingestellt, weil bei einem mittels digitaler Messtechnik beweissicher festgestellten Verkehrsverstoß und zweifelsfrei dokumentiertem Kfz-Kennzeichen der Fahrzeugführer trotz mindestens einer Ermittlungsmaßnahme nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden konnte.

Prolongation of the obligation to pay the costsof § 25a German Road Traffic Act on the moving traffic

The present study of the research project 82.0499/2011 "Prolongation of the obligation to paythe costs of the § 25a German Road Traffic Act onthe moving traffic" deals with the possibility of aprolongation of the obligation to pay the costs of the § 25a German Road Traffic Act, which now only applies to parking traffic, on the moving traffic.

This research project has the task to gatherinformation of the legal practise of the localauthorities towards their dealing with road trafficoffences, which were committed in the field ofspeeding, falling below the safety distance andfailing to stop at a red light.

The essential finding of this study is:

  • A number of 2,5 % of the proceedings in traffic offences has to be closed within a total of 10,7 % of closed proceedings, because thetraffic offender could not be found during the legally period of limitation.
  • Kontakt

    Bundesanstalt für Straßenwesen
    Brüderstraße 53
    51427 Bergisch Gladbach
    Info-Service
    Telefon: 02204 43-9101
    Fax: 02204 43-2550
    info@bast.de

  • Zu beziehen über

    Carl Ed. Schünemann KG
    Zweite Schlachtpforte 7
    28195 Bremen
    Telefon: 0421 36903-53
    Fax: 0421 36903-48
    buchverlag@schuenemann-verlag.de
    www.schuenemann-verlag.de

  • Berichte zum Download

    Die Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen stehen ab dem Jahrgang 2003 zum Teil als kostenfreier Download im elektronischen BASt-Archiv ELBA zur Verfügung.