Navigation und Service

HinweisCookies

Diese Webseite verwendet Cookies. Diese dienen der Zwischenspeicherung bei Bestell- oder Anmeldevorgängen. Nicht erfasst werden Daten wie Nutzungshäufigkeit oder Verhaltensweisen. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Datenschutz.

OK

Sachschadensschätzung der Polizei am Unfallort

Sachschadensschätzungen der Polizei bei Verkehrsunfällen gehen in die amtliche Unfallstatistik ein. In einem Forschungsprojekt wurde die Genauigkeit polizeilicher Schadensschätzung untersucht. Die Ergebnisse wurden in der Reihe "Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen" veröffentlicht.

Foto zeigt eine polizeiliche Aufnahme am Unfallort Polizeiliche Aufnahme am Unfallort (Foto: Bezirksregierung Köln, Autobahnpolizeiinspektion Ost)

Problem

Bei Straßenverkehrsunfällen schätzt zunächst die Polizei den Sachschaden. Die aus den subjektiven Schätzungen abgeleiteten Mittelwerte und Summen von Sachschäden aus Verkehrsunfällen werden unter anderem bei der jährlichen Unfallkostenschätzung, der Bewertung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen und bei Kosten-Nutzen-Analysen von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen berücksichtigt. Der Versicherungswirtschaft bieten die Schätzgrößen eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Schadensregulierung. Bislang gibt es keine ausreichend fundierte Erhebung zur Genauigkeit polizeilicher Sachschadensschätzungen. Eine solche Untersuchung ist jedoch erforderlich, um das Ausmaß von Ungenauigkeiten und Fehlern polizeilicher Sachschadensschätzungen quantifizieren zu können.

Untersuchungsmethode

Ausgangspunkt der Untersuchung war eine Primärerhebung von Sachschadensdaten von Unfällen in der Zeit von April bis Juni 1998. Im Rahmen einer Fragenbogenaktion wurden dazu etwa 3.000 Unfallbeteiligte durch 507 Polizeibehörden angeschrieben und um ergänzende Angaben, unter anderem zur tatsächlichen Schadenshöhe, gebeten. Hierzu gehörten Beteiligte an Unfällen mit Schwerverletzten (Unfallkategorie 2), Unfällen mit Leichtverletzten (Unfallkategorie 3), schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinn (Unfallkategorie 4) und sonstigen Sachschadensunfällen unter Alkoholeinwirkung (Unfallkategorie 6). In einer weiteren Erhebung wurden 1.000 zufällig ausgewählte Polizeidienststellen gebeten, jeweils zwei Unfälle mit Sachschäden ohne Alkoholeinwirkung (Unfallkategorie 5) aufzunehmen, die sich in ihrem Zuständigkeitsbereich ereigneten. Ziel war die Ermittlung eines Gesamt-Korrekturfaktors (Anpassungsfaktor) für die Unfallkostenschätzung. Berücksichtigung bei der Ermittlung des Anpassungsfaktors fanden nur die Schäden am Fahrzeug, nicht jedoch sonstige Sachschäden wie z.B. Schäden an der Ladung.

Ergebnisse und Folgerungen

Aus der kombinierten Verhältnisschätzung ergab sich ein globaler Anpassungsfaktor von 1,39. Das heißt, dass der tatsächliche Schaden mit Mehrwertsteuer-Korrektur den polizeilich geschätzten Schaden um 39% übersteigt. In den Fällen, in denen der Schaden repariert wurde, ergab sich ein Anpassungsfaktor von 1,51 (Kategorie 5). In diesen Fällen überschritt der tatsächliche Schaden den polizeilich geschätzten um 51%. Im Fall eines wirtschaftlicher Totalschadens ergab sich ein Anpassungsfaktor von 1,37, d.h. der tatsächliche Schaden überstieg den polizeilich geschätzten um 37%. Eine Ursache für den hohen Anpassungsfaktor könnte sein, dass Unfälle mit wirtschaftlichem Totalschaden oft als "Bagatellunfälle" betrachtet werden. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass mangels Routine mit der Erhebung dieser Unfälle der Polizei besonders grobe Schätzfehler unterlaufen sind.

Weitere Auswertungen zeigten, dass der Anpassungsfaktor im Allgemeinen größer ist bei

  • Reparaturschäden im Vergleich zu (zumindest wirtschaftlichen) Totalschäden, sofern es sich um Nicht-Kategorie-5-Unfälle handelt;
  • Unfällen auf Gemeindestraßen im Vergleich zu anderen Straßen;
  • Unfällen auf Innerortsstraßen im Vergleich zu Außerortsstraßen und Autobahnen;
  • Vorliegen von Schadensgutachten im Vergleich zu anderen Grundlagen zur Ermittlung des tatsächlichen Schadens;
  • sonstigen Beteiligten im Vergleich zu Hauptverursachern (zumindest bei Kategorie-5-Unfällen). Dies kann daran liegen, dass sonstige Beteiligte eher als der Hauptverursacher Schadensgutachten anfertigen lassen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Gutachter finden anscheinend oft noch Schäden, die von der Polizei nicht oder nicht in der richtigen Größe wahrgenommen worden sind.

Estimates made by the police of damage to property through vehicles involved in accidents

The object of the investigations are the deviations between the damage to property of those involved in accidents, which were estimated by the police when drawing up the road accident report and the actual damage, which can only be later determined on the basis of the garage repair bill or on the basis of the current market value of the vehicle. Since only the damage to property estimated by the police is taken over in the official accident statistics, there is a great interest from all sides to determine any possible deviations between police estimates and actual damage to property in the form of a "adaptation factor". Therefore, on the basis of random samples, the necessary information was collected from those involved in accidents with damage to property to determine a confidence interval, to ascertain a "global" adaptation factor and to make statistically-worthwhile classifications.