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Alkoholauffälligkeit ist nach wie vor der Hauptgrund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Dies berichtet die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die die bundesweite Statistik jährlich fortschreibt.
Insgesamt 84.017 MPU gab es im Jahr 2020 – 2.160 weniger als im Vorjahr. Dabei ermittelten die 14 aktiven Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung Alkohol-Fragestellungen mit 39 Prozent als stärkste Anlassgruppe der MPU-Gutachten. Es folgen „Drogen und Medikamente“ mit 33 Prozent und „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ mit 17 Prozent.
Bei den Ergebnissen der MPU gab es gegenüber dem Vorjahr nur leichte Veränderungen: Von den 84.017 begutachteten Personen (2019: 86.177) waren 56 Prozent (2019: 57) „geeignet“ und gut 39 Prozent (2019: 38) ungeeignet, die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Ebenso wie in 2019 erhielten weniger als 5 Prozent die Empfehlung zur Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung.
Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person zum aktuellen Zeitpunkt die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Empfehlung einer Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden.
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